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Zitiervorschlag: Mielke/Wolff, LRZ 2023, Rn. 560, [●], www.lrz.legal/2023Rn560.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2023Rn560
In jüngster Zeit wird vermehrt über den Einsatz von Large Language Models wie ChatGPT in der Rechtsprechung nachgedacht. Der vorliegende Beitrag erläutert mögliche und bereits praktizierte Einsatzbeispiele dieser und anderer KI-Anwendungen und hinterfragt deren Potenzial in der Justiz.
Zitiervorschlag: Stiegler, LRZ 2023, Rn. 603, [●], www.lrz.legal/2023Rn603.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2023Rn603
In-App-Käufe haben eine zunehmende wirtschaftliche Bedeutung. Aus rechtlicher Sicht werfen sie grundlegende, praktisch bislang wenig geklärte Fragen auf: Kommt die Regelung des § 312j Abs. 3 BGB zur Geltung und welche Konsequenzen hat dies für einen wirksamen Vertragsabschluss? Zu welchem Zeitpunkt kommt überhaupt ein Vertrag zustande, und welche Partei gibt welche Art von Willenserklärung (Angebot oder Annahme) ab? Ab welchem Zeitpunkt muss der Unternehmer die erworbenen Inhalte „freischalten“, d.h. dem Verbraucher zur Verfügung stellen?
Zitiervorschlag: Yildiz, LRZ 2023, Rn. 623, [●], www.lrz.legal/2023Rn623.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2023Rn623
Der aus drei Teilen bestehende Beitrag behandelt den Umgang mit haftungsrechtlich komplexen Sachverhalten im Zusammenhang mit Massenschäden. Im Vordergrund steht dabei die Frage, ob insbesondere Unternehmen bei Schadensereignissen von größerem Ausmaß deliktsrechtlich auch dann zur Verantwortung gezogen werden können, wenn zwar die Möglichkeit besteht, dass ihre Handlung zu einem Schaden beigetragen hat, dies jedoch nicht definitiv festgestellt werden kann. Der Beitrag stellt damit zugleich eine Untersuchung der in solchen Fällen maßgeblichen Vorschrift des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB dar. Im ersten Teil werden nach einer Einführung in die Problematik die dogmatischen Grundlagen der Vorschrift erarbeitet sowie ihr Anwendungsbereich aufgezeigt.
Zitiervorschlag: Hinz, LRZ 2023, Rn. 636, [●], www.lrz.legal/2023Rn636.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2023Rn636
Mit der Taxonomie-Verordnung hat der europäische Gesetzgeber im Jahr 2020 einen wegweisenden Schritt unternommen, um einen rechtlichen Rahmen für nachhaltige Finanzaktivitäten zu schaffen. Der vorliegende Beitrag befasst sich dabei insbesondere mit dem Regelungsansatz, welcher dem Verordnungsregime zu Grunde liegt. Ferner wird auch die konkrete Umsetzung des Regulierungsprojekts kritisch untersucht, die „binäre“ Klassifizierungsmethode der Nachhaltigkeitstaxonomie beleuchtet sowie Verbesserungsvorschläge de lege ferenda präsentiert.
Zitiervorschlag: Dittrich, LRZ 2023, Rn. 665, [●], www.lrz.legal/2023Rn665.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2023Rn665
Im Gegensatz zur Krise der Gesellschaft ist die Krise des einzelnen Gesellschafters nur selten Gegenstand einer vertieften kapitalgesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung. Dabei kön-nen die Konsequenzen mindestens genauso gravierend sein. Für die Zwangsvollstreckung in den Geschäftsanteil stellt sich daher die Frage, wie ein effektiver Schutz der (Mit-)Gesellschafter gewährleistet werden kann, ohne zugleich das Desinvestitionsinteresse des Schuldners bzw. das Verwertungsinteresse des Gläubigers zu stark zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund entwickelt der vorliegende Beitrag ein System möglicher Verwertungsar-ten sowie Schutzmöglichkeiten der GmbH.
Zitiervorschlag: Stöhr, LRZ 2023, Rn. 714, [●], www.lrz.legal/2023Rn714.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2023Rn714
Der arbeitsrechtliche Schutz von GmbH-Geschäftsführern hat sich zu einem Klassiker an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und allgemeinem Zivilrecht entwickelt. Durch den Dualismus zwischen nationalem und unionsrechtlichem Arbeitnehmerbegriff, verschiedenen Spezialvorschriften sowie der Möglichkeit von Analogien bestehen zahlreiche Weichenstellungen, die ein regelrechtes Labyrinth ergeben. Der vorliegende Beitrag möchte einen Kompass darstellen, um den richtigen Ausweg zu weisen.
Zitiervorschlag: Janko/Krüger/Byrne, LRZ 2023, Rn. 735, [●], www.lrz.legal/2023Rn735.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2023Rn735
Die Digitalisierung ist eine, wenn nicht sogar die größte Herausforderung im Bereich der HR-Transformation. Die Arbeitswelt ändert sich durch die rasche Entwicklung im Bereich von Software und KI stetig. Bei dieser Entwicklung müssen Unternehmen schritthalten, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
Zitiervorschlag: Levien/Wildegger, LRZ 2023, Rn. 822, [●], www.lrz.legal/2023Rn822.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2023Rn822
Der Aufsatz beleuchtet die Rolle von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Arbeit von Unternehmensjuristen. Er zeigt auf, wie KI die Effizienz steigert, indem sie umfangreiche Daten für die Sachverhaltsaufklärung und -analyse verarbeitet. Der Beitrag definiert Schlüsselbegriffe wie Machine Learning, Deep Learning sowie Natural Language Processing, und betont die Notwendigkeit von qualitativ hochwertigen Trainingsdaten für effektive KI-Anwendungen. Es wird aufgezeigt, dass KI das Potenzial hat, repetitive juristische Tätigkeiten zu übernehmen und Fehlerquellen zu reduzieren, sofern eine solide Datenbasis vorhanden ist. Der Beitrag ist zugleich ein Aufruf zur Schaffung von Mindeststandards für Trainingsdaten, um das volle Potenzial der KI im juristischen Bereich zu entfalten.
Zitiervorschlag: Heuer/Mallad, LRZ 2023, Rn. 851, [●], www.lrz.legal/2023Rn851.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2023Rn851
"Just as railways revolutionised 19th-century America, envision a revived Capital Markets Union propelling Europe forward in the face of contemporary challenges." Emphasising this parallel, Christine Lagarde recently highlighted the importance of advancing a European Capital Markets Union – an ambition taking concrete shape with the introduction of the European Green Bond Standard (EGBS). This article examines the legal framework of the EGBS and provides a brief overview of green securitisation.
Zitiervorschlag: Fancsik, LRZ 2023, Rn. 898, [●], www.lrz.legal/2023Rn898.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2023Rn898
Zu einem der wesentlichen Instrumente des Risikomanagements im Rahmen der Beschaffung informationstechnischer Systeme gehört die Hinterlegung – bzw. „Escrow“. Gegenstand von Escrow sind regelmäßig Software und andere digitale Güter, zu denen auch KI-Anwendungen gehören können. Dieser Beitrag soll einen Überblick über gängige Escrow-Systeme geben und darstellen, welche Rolle Escrow bei der Adressierung von Risiken bei der Beschaffung von KI-Anwendungen spielen kann.
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