Sprache auswählen
Marco Hinz ist Student der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Mit der Taxonomie-Verordnung hat der europäische Gesetzgeber im Jahr 2020 einen wegweisenden Schritt unternommen, um einen rechtlichen Rahmen für nachhaltige Finanzaktivitäten zu schaffen. Der vorliegende Beitrag befasst sich dabei insbesondere mit dem Regelungsansatz, welcher dem Verordnungsregime zu Grunde liegt. Ferner wird auch die konkrete Umsetzung des Regulierungsprojekts kritisch untersucht, die „binäre“ Klassifizierungsmethode der Nachhaltigkeitstaxonomie beleuchtet sowie Verbesserungsvorschläge de lege ferenda präsentiert.