Der Autor ist Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht von Professor Dr. Mathias Habersack an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Can you regulate doing the right thing? Der Beitrag beleuchtet den Hintergrund der Art. 6 - 8 des Vorschlags der EU-Kommission für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (RL-E). Diese verpflichten Unternehmen zur Identifikation, Vermeidung und Behebung von Risiken im Zusammenhang mit Menschenrechts- und Umweltschädigungen in ihrem Wertschöpfungsprozess – sowohl in ihrem eigenen Tätigkeitsbereich als auch in dem ihrer Tochtergesellschaften und Zulieferer. Mithilfe der ökonomischen Analyse erschließt und konkretisiert der Beitrag die Ratio der Art. 6 - 8 RL-E, wobei vor allem das Kriterium der Effizienz im Vordergrund der Untersuchung steht.
Der aus drei Teilen bestehende Beitrag behandelt den Umgang mit haftungsrechtlich komplexen Sachverhalten im Zusammenhang mit Massenschäden. Im Vordergrund steht dabei die Frage, ob insbesondere Unternehmen bei Schadensereignissen von größerem Ausmaß delikts-rechtlich auch dann zur Verantwortung gezogen werden können, wenn zwar die Möglichkeit besteht, dass ihre Handlung zu einem Schaden beigetragen hat, dies jedoch nicht definitiv fest-gestellt werden kann. Der Beitrag stellt damit zugleich eine Untersuchung der in solchen Fällen maßgeblichen Vorschrift des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB dar. Im ersten Teil werden nach einer Einführung in die Problematik die dogmatischen Grundlagen der Vorschrift erarbeitet sowie ihr Anwendungsbereich aufgezeigt.