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Zitiervorschlag: Nothelfer, LR 2020, S. 266, [●], www.lrz.legal/2020S266.
Der vorliegende zweiteilige Aufsatz beschäftigt sich mit der ersten Norm im deutschen Rechtssystem, die „eSport“ als Tatbestandsmerkmal normiert: § 22 Nr. 5 BeschV. Diese betrifft die Visa-Vergabe an Nicht-EU-Ausländer, die in Deutschland „eSport in Form eines Wettkampfes zwischen Personen berufsmäßig ausüben“ möchten. In seinem ersten Teil geht der Aufsatz in gebotener Kürze auf die hierfür relevanten Besonderheiten der eSport-Branche sowie ihre Regulierung de lege lata ein. Im Anschluss wird der Gesetzgebungsprozess des § 22 Nr. 5 BeschV dargestellt und dessen Telos herausgearbeitet. Im Hauptteil folgt eine kritische Untersuchung des Regelungskomplexes um das eSport-Visum, die schließlich im zweiten Teil der Publikation fortgesetzt wird. Die Untersuchung erschöpft sich indes nicht nur in Kritik, sondern bietet gezielt Verbesserungsvorschläge an.
Zitiervorschlag: Lotz, LR 2018, S. 25, [●], www.lrz.legal/2018S25
Im Rechtswesen herrscht noch immer ein gespaltenes Verhältnis zur digitalen Transformation. Bestehen aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten wirklich Gründe für die Zurückhaltung bei der digitalen Transformation oder gibt es nicht doch Möglichkeiten für eine nachhaltige elektronische Dokumentation?
Zitiervorschlag: Labudek, LR 2019, S. 192, [●], www.lrz.legal/2019S192
Die Arbeitswelt erlebt gerade machtvolle Veränderungen durch sogenannte Megatrends. Sie greifen natürlich auch in das Biotop der Rechtsexperten über. Dort kommen zusätzlich Ausprägungen des juristischen Arbeitsmarktes und Besonderheiten seiner Wertekultur dazu. Es entsteht eine Mischung aus verschiedenen, sich gegenseitig beeinflussenden Strömungen. Was bedeutet all das für die Zukunft der juristischen Berufswelt?
Zitiervorschlag: Kaufmann/Bösing, LR 2020, S. 262, [●], www.lrz.legal/2020S262
Part 3 of this three-part essay deals with the question of how German lawmakers may regulate general meetings of stock corporations in terms of the use of digital technologies after the Covid-19 pandemic has ended. This article is a continuation of the series of articles "Digitalization of General Meetings of Stock Corporations" (Part I and Part II).
Zitiervorschlag: Busch, LR 2017, S. 1, [●], www.lrz.legal/2017S1
Die Zahl der Veröffentlichungen zu den Themen Legal Technology, Zukunft des Rechts und technische Unterstützung der Rechtsanwendung kennt seit zwei Jahren nur eine Richtung: steil nach oben. Genauso schnell hat sich die Debatte über Legal Tech aufgeheizt. Dieser Beitrag geht der Frage nach, was die aktuelle Diskussion über Legal Tech wirklich voranbringen würde und worauf getrost verzichtet werden könnte.
Zitiervorschlag: Halbleib, LR 2019, S. 176, [●], www.lrz.legal/2019S176
„Früher konnten ausschließlich unsere Juristen komplexe Vertragsvorlagen erzeugen. Davon vielleicht drei bis vier am Tag. Heute dauert ein solcher Erstentwurf keine 5 Minuten mehr.“ und „Wir Juristen entwickeln uns in der Wahrnehmung vom Engpass zum Enabler.“ sind die begeisterten Aussagen, wenn man Martin Clemm auf Legal Tech anspricht. Er ist SVP Global Legal und General Counsel bei der Software AG und dort auch für die Digitalisierung der globalen Rechtsabteilung verantwortlich.
Zitiervorschlag: Meder, LR 2019, S. 232, [●], www.lrz.legal/2019S232
Legal departments are under increased pressure to improve visibility of their external legal spend, to identify and action cost-reduction opportunities, and to better budget spend and manage legal counsel and vendors. Knowing where to get started and which are the priorities can be a daunting task. First, do a check of current processes and challenges and identify areas where you want to improve. Think beyond your immediate team and make sure your aspirations align with wider business goals and strategies. Finally, define what success will look like. This is where KPIs come in. It is very hard to establish if the department is achieving its goals if a) a measurable target is not set, and b) progress to the goal is not measured.
Zitiervorschlag: Nebessow, LR 2020, S. 253, [●], www.lrz.legal/2020S253
Am 22.05.2019 hat das EU-Parlament mit der Verabschiedung der Digitale-Inhalte-Richtlinie (DIRL) die Schaffung eines Vertragsrechts für digitale Inhalte und Dienstleistungen angestoßen. Flankiert wird dies durch die gleichzeigtig erlassene Warenkaufrichtlinie (WKRL), in deren Anwendungsbereich neben klassischen Waren auch solche mit digitalen Elementen fallen. Beide Richtlinien begründen gemeinsam erstmals ein einheitliches Gewährleistungsrecht für B2C-Verträge über digitale Produkte. Ein Referentenentwurf des BMJV zur nationalen Umsetzung steht noch aus.
Zitiervorschlag: Hartung, LR 2019, S. 106, [●], www.lrz.legal/2019S106
Legal Tech sollte inzwischen schon zum Alltag gehören, mindestens Einigkeit darüber bestehen, wovon die Rede ist. In letzter Zeit gab es aber viele Beiträge zu Legal Tech, insbesondere Stellungnahmen zur Reichweite der Tätigkeit bestimmter Legal Tech-Unternehmen, wobei man derweil den Eindruck gewinnt, dass es nicht besser, sondern chaotischer wird. Die Beiträge umfassen dabei jüngere Zitate aus Interviews mit Marktkennern, Stellungnahmen von Berufsverbänden, Meinungen von nicht zuständigen Ministergruppen zum Thema bis hin zu kompletten Gesetzesentwürfen und deren Begründung. Der Streit – wer darf was? – wird zudem derzeit vor verschiedenen Gerichten ausgetragen. In Berlin sind die Mietberufungskammern damit ausgelastet und vertreten konträre Auffassungen. Inzwischen liegt die Sache beim BGH, der im Oktober 2019 eine Entscheidung treffen soll. Vielleicht sind wir dann klüger, wer weiß. Der nachfolgende Beitrag versucht, etwas Ordnung in die wogende Debatte zu bringen.
Zitiervorschlag: Wiegmann, LR 2019, S. 173, [●], www.lrz.legal/2019S173
Jedes Legal-Tech-Projekt sollte selbstverständlich einen konkreten Nutzen mit sich bringen: beispielsweise eine Reduzierung der Arbeitsbelastung durch Automatisierung von wiederkehrenden Tätigkeiten; oder eine schnellere und einfachere Bereitstellung von Leistungen in internen Portalen
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