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Zitiervorschlag: Mienert, LRZ 2021, Rn. 336, [●], www.lrz.legal/2021Rn336.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/202Rn336
The decentralized structure and automated operations of decentralized autonomous organizations (DAOs) raise complex questions about the determination of applicable law, corporate status, and external actions that cannot be adequately answered using classical theories. This article draws up the different current legal possibilities for structuring DAOs.
Zitiervorschlag: Köbler, LR 2021, S. 42, [●], www.lrz.legal/2021S42
Als innovativ gilt die Richterschaft nicht. Und natürlich ist es auch eine gesellschaftsbewahrende Aufgabe, das geltende Recht anzuwenden. Dass es dabei den Rechtsprechenden vor allem darauf ankommt, der Flut der Verfahren de lege lata Herr zu werden, statt „unrealistische Ideen“ de lege ferenda zu artikulieren, verwundert angesichts der Personalsituation der Gerichte nicht. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass die Präsidentin des BGH, die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vor rund anderthalb Jahren eine Arbeitsgruppe zum Thema der „Modernisierung des Zivilprozesses“ ins Leben gerufen haben.
Zitiervorschlag: Schlaepfer, LR 2021
The following article outlines how to utilize the problem-solving framework of human-centered design to create meaningful new interventions that increase collaboration and help lawyers integrate a human-centered approach effectively into their legal work.
Zitiervorschlag: Ring, LRZ 2021, Rn. 295, [●], www.lrz.legal/2021Rn295.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/202Rn295
Im vorliegenden Beitrag befasst sich unserer Autor Prof. Dr. Ring mit dem lang erwarteten „Smartlaw“-Urteil des BGH.
Zitiervorschlag: Kammandel/Schmidt, LR 2021, S. 26, [●], www.lrz.legal/2021S26
In unserem Beitrag zum „Mobile Working“ haben wir bereits gezeigt, welche rechtlichen Risiken beim Arbeiten im „Home-Office“ drohen und wie Sie vermieden werden können. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns vertieft mit einigen „Legal Tech“-Lösungen, die die rechtssichere Umsetzung erleichtern. Dazu gehören u.a. mithilfe von Legal Tech erstellte individualisierte „Remote Working“-Vereinbarungen, die die Rechtsgrundlage für das mobile Arbeiten darstellen. Daneben gehen wir auch auf Compliance-Systeme zum Geheimnisschutz ein, die ebenfalls durch den Einsatz von Legal Tech schneller und effizienter eingeführt werden können.
Zitiervorschlag: Füsgen/Govis, LR 2021
‘Legal Service Portfolio Management’ empowers corporate legal departments to address their most pressing strategic business imperatives, such as velocity, resilience, and agility. Analogies drawn from other disciplines, such as Finance, IT and Marketing, help to understand the opportunities and potential of the portfolio concept and offer a roadmap for legal teams. This article is meant to open the dialogue on the advantages of service portfolio approach for the management of corporate legal function.
Zitiervorschlag: Bischoff, LR 2021, S. 136, [●], www.lrz.legal/2021S136
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2021S136
Nicht nur die anhaltende SARS-CoV-2-Pandemie, auch der Klimawandel, die Globalisierung und Digitalisierung, die alternde Bevölkerung sowie ein sich wandelnder Arbeitsmarkt haben maßgeblichen Einfluss auf das Besteuerungssubstrat und eine gerechte Lastenverteilung in den EU-Mitgliedsstaaten.
Zitiervorschlag: Reiter, LR 2021
Obwohl die Wissenschaft seit Jahren die Vorteile des visuellen Lernens betont, konnte ich während der gesamten Zeit meines Jurastudiums in keinem einzigen Lehrbuch, in keinem Skript und in keiner Übersicht eine visuelle, farbliche Darstellung finden. Alles, was den Studenten seit dem ersten Semester zur Verfügung steht, sind Texte, Texte, Texte.“– ungefähr so ärgerte ich mich neulich über fehlende Visualisierungen in der juristischen Literatur. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht, dass die Diskussion rund um Rechtsvisualisierung so hohe Wellen schlagen würde.
Zitiervorschlag: Haas, LRZ 2022, Rn. 609, [●], www.lrz.legal/2022Rn609.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2022Rn609
Die grundlegende Entscheidung des BGH vom 12. Januar 2022 zur Anpassung der Miete in Gewerbemietverträgen aufgrund von Ladenschließungen im Corona-bedingten Lockdown setzt auf Einzelfallgerechtigkeit und entwickelt dazu abstrakte Leitlinien. Allerdings lässt das Urteil Vermieter und Mieter in der Frage weitgehend auf sich gestellt, wie der jeweilige Mietvertrag im konkreten Fall angepasst und insbesondere um welchen Betrag die Miete herabgesetzt werden soll. Hierfür sind die Auslegungsgrundsätze des BGH weiter zu konkretisieren und die Vertragspraxis anzupassen.
Zitiervorschlag: Kühne-Hörmann, LR 2021, S. 112, [●], www.lrz.legal/2021S112
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2021S112
Anmerkung der Redaktion: Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um das Manuskript der Eröffnungsrede der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann zur LEGAL LIVE 2021, der ersten Online-Kongressmesse für Recht und Compliance.