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Jobs bei der EDRA Media GmbH

Wir, die EDRA Media, sind ein innovativer und dynamisch expandierender Fachverlag, Veranstalter und Medienanbieter auf den Gebieten der Medizin und des Rechts.

Mit unserem Fokus auf das Gesundheitswesen (vor allem der Veterinär-, Zahn- und Humanmedizin) und das Rechtswesen (vor allem das Wirtschaftsrecht, Recht der digitalen Wirtschaft und Legal Tech), bieten wir unseren Kunden zukunftsorientierte Lösungen in den Bereichen:

  • Fachinformationen und Content-Erstellung (Fachbücher, Online-Zeitschriften und digitale Produkte)
  • Veranstaltungen und Veranstaltungsmanagement
  • Kommunikations- und Vermarktungslösungen sowie Agenturdienstleistungen
  • berufliche Fort- und Weiterbildung.

Wir verbinden die Innovationsfreude und Flexibilität eines eigenständigen Unternehmens und Start-ups mit den Vorteilen, mit einer führenden internationalen Verlags- und Mediengruppe verbunden zu sein: Unsere Mehrheitsgesellschafterin Edra S.p.A./LSWR Group aus Mailand gehört mit weltweit 700 Mitarbeitern zu den führenden Anbietern von Fachinformationen und -lösungen im Gesundheits- und Rechtsbereich.

Im Zuge unseres Wachstums suchen wir engagierte Fachkräfte (w/m/d), die sich unserem dynamischen Team anschließen:

 

 

 

 

Schreib uns

 

Hast Du Fragen zum Job oder möchtest Du ein informelles Vorabgespräch verabreden?
Schreib einfach Dr. Jochen Brandhoff an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Dann freuen wir uns sehr auf Deine E-Mail-Bewerbung (als zusammenhängende PDF-Datei) idealerweise unter Angabe Deiner Gehaltsvorstellung an Dr. Jochen Brandhoff: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

Autor:innenhinweise

 Ihr Kontakt für Publikationsvorhaben und andere Anliegen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Thematische Ausrichtung und Adressatenkreis der LRZ

Die LRZ deckt das gesamte Wirtschaftsrecht ab. Ein weiterer thematischer Fokus liegt auf dem Recht der Digitalisierung und der Digitalisierung des Rechts, insbesondere die Bereiche Legal Tech und Legal Management. Die in der LRZ veröffentlichten Beiträge genügen hohen wissenschaftlichen Ansprüchen. Ein besonderer Fokus sämtlicher Beiträge betrifft die Frage, wie sich das Recht weiterentwickelt und weiterentwickeln sollte, um den Bedürfnissen der heutigen, global und digital denkenden, handelnden und organisierten Rechtsanwender gerecht zu werden. Die LRZ versteht sich als die Zeitschrift für modernes und effizientes Wirtschaftsrecht.

 

Adressaten der in der LRZ veröffentlichen Beiträge sind Jurist:innen aus Rechtspraxis (Anwaltskanzleien, Rechtsabteilungen, Compliance-Abteilungen, Gerichten und Behörden) und Wissenschaft.

Kategorien

Die in der LRZ veröffentlichten Beiträge werden in der Regel der Kategorie Aufsatz (= wissenschaftliche Abhandlung) oder Urteilsanmerkung zugeordnet und seltener einer der drei Kategorien Kurzbeitrag (= kurze und oft pointierte Stellungnahme zu aktuellen Entwicklungen), Interview oder Kommentar. Jeder Beitrag in der LRZ wird zur besseren Übersichtlichkeit einem Themengebiet (z.B. Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Finanzmarktrecht, Insolvenzrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Steuerrecht, Legal Tech oder Legal Management) zugeordnet.

Umfang

Ein Vorteil des digitalen Formats besteht darin, dass es ein wesentlich höheres Maß an Flexibilität beim Umfang der Beiträge ermöglicht, als dies bei herkömmlichen Printzeitschriften der Fall ist. Gleichwohl sollten auch Kurzbeiträge ein Format von ca. 6.000 Zeichen nicht unterschreiten und selbst umfangreiche Aufsätze werden im Interesse der Lesbarkeit einen Umfang von 50.000 Zeichen (jeweils inkl. Fußnoten und Leerzeichen) nur ganz ausnahmsweise überschreiten.

Struktur und Gliederung

Vor jedem Beitrag steht – noch vor der eigentlichen Einführung – ein „Teaser“ mit einem Umfang von 2 bis 3 Sätzen, der keine Fußnoten enthalten darf und auch keine Randnummer erhält. Er ist somit nicht Teil des Beitrags, sondern hat die Funktion, den Leser:innen auf einen Blick zu verdeutlichen, worum es in dem Beitrag geht; er wird auch für Social Media Posts der LRZ verwendet.

 

Die Gliederung sollte durch kurze, prägnante Überschriften den Leser:innen die Orientierung in den Beiträgen erleichtern. Sie folgt dem folgenden Schema: 1. – 1.1. – 1.1.1. – 1.1.1.1. – 1.1.1.1.1. Eine „Zergliederung“ von Beiträgen durch mehr als fünf Gliederungsebenen ist zu vermeiden. Einem Gliederungspunkt „1.“ muss stets ein Gliederungspunkt „2.“ folgen; entsprechendes gilt für die untergeordneten Gliederungsebenen. Der erste Abschnitt (Gliederungspunkt 1.) erhält regelmäßig die Überschrift „Einführung“ und stellt den Leser:innen das zu behandelnde Thema vor. Der letzte Abschnitt sollte regelmäßig die wesentlichen Aussagen und Erkenntnisse des Beitrags zusammenfassen.

 

Wichtig: Auf die automatisierte Gliederungsfunktion in MS Word sollte verzichtet werden, da sie bei der Konvertierung in das Online-Format der LRZ leicht zu Fehlern führt.

Textformatierung

Die Formatierung des Textes erfolgt durch die Redaktion. Jedem Absatz wird dabei eine Randnummer zugeteilt. Es ist daher darauf zu achten, dass die Absätze weder zu kurz noch zu lang sind, damit die Randnummern ihre Funktion erfüllen können, die präzise Zitierung von Aussagen zu erleichtern. Unter einer Überschrift können selbstverständlich mehrere Absätze / Randnummern folgen.

 

Nach jedem Absatz sollte eine Leerzeile folgen; Abstandsformatierungen in MS Word sollten nicht vorgenommen werden. Auf eine automatisierte Silbentrennung ist zu verzichten.

 

Ein Vorteil des digitalen Formats besteht darin, dass es wünschenswert ist, Tabellen, Graphiken und farbige Abbildungen in den Text zu integrieren. Autor:innen sind herzlich eingeladen, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.

Hinweise zur Zitierweise in Fußnoten

Jede Fußnote beginnt mit einem Großbuchstaben (auch, wenn sie nicht mit einem Autor:innennamen, sondern mit einer Abkürzung wie „Vgl.“ beginnt) und endet mit einem Punkt.

 

Bei Urteilen und Beschlüssen sind das erkennende Gericht, das Datum der Entscheidung und das Aktenzeichen anzugeben. Darüber hinaus ist stets die Fundstelle innerhalb der Entscheidung zu nennen, also etwa die Randnummer, eine präzise Zitierung zu gewährleisten. Nach Möglichkeit sollten die frei zugänglichen Entscheidungs-Datenbanken der Gerichte verwendet werden. Andere frei zugängliche Online-Fundstellen sowie Fundstellen aus amtlichen Sammlungen in Printform (z.B. BGHZ) oder (Print)Zeitschriften werden aber gleichermaßen akzeptiert. Beispiele:

  • Zitierung nach der Entscheidungs-Datenbank des BGH: BGH, Beschluss vom 30.3.2022 – XII ZB 311/21, juris.bundesgerichtshof, Rn. 12.
  • Zitierung nach der Entscheidungs-Datenbank des EuGH: EuGH, Urteil vom 25.10.2017 – Rs. C-106/16 (Polbud), ECLI:EU:C:2017:804, Rn. 63.
  • Zitierung nach der amtlichen Sammlung des EuGH: EuGH, Urteil vom 16.12.2008 – Rs. C-210/06 (Cartesio), Slg. 2008, I – 9641, Rn. 110.
  • Zitierung nach der Zeitschriften-Fundstelle: BGH, Beschluss vom 8.10.2009 – IX ZR 227/06, ZIP 2009, 2385, 2386.

Datumsangaben erfolgen in Ziffern und ohne Nullen (also 8.10. – nicht 08.10. oder 8. Oktober).

 

Die Fußnote wird von der Redaktion bei Veröffentlichung mit öffentlich zugänglichen Quellen der zitierten Entscheidungen verlinkt.

 

Bei Monographien und Lehrbüchern sind folgende Angaben erforderlich: Name der Autor:in (kursiv), Buchtitel (ggf. Kurztitel), Auflage und Erscheinungsjahr, Seitenzahl (also z.B.: Habersack/Verse, Europäisches Gesellschaftsrecht, 5. Aufl. 2019, S. 36.).

 

Kommentare und Handbücher werden unter Angabe des Paragraphen bzw. Abschnitts und der Randnummer mit Nennung der Bearbeiter:in (kursiv) sowie Auflage und Erscheinungsjahr zitiert (also z.B. Kindler, in: MüKo BGB, 8. Aufl. 2021, IntGesR Rn. 3; Zickgraf, in: Maume/Maute (Hrsg.), Rechtshandbuch Kryptowerte, 2020, S. 279, 300). Ebenfalls zulässig ist folgende Zitierweise: MüKoBGB/Kindler, 8. Aufl. 2021, IntGesR Rn. 3 bzw. Maume/Maute/Zickgraf, Rechtshandbuch Kryptowerte, 2020, S. 279, 300.

 

Bei Aufsätzen in Zeitschriften sind folgende Angaben erforderlich: Name der Autor:in (kursiv), Name der Zeitschrift in abgekürzter Form, Jahrgang, Anfangsseite bzw. Anfangsrandnummer und Seite bzw. Randnummer der konkreten Fundstelle (also z.B.: Hartung, LRZ 2022, Rn. 476, 482).

Wir regen an, die Suchfunktion der LRZ zu verwenden, um passende Beiträge in der LRZ zu finden und diese vorrangig zu zitieren, weil wir die Fundstelle dann unmittelbar verlinken können. Dies erhöht die Lesefreundlichkeit.

 

Beiträge in Festschriften oder Sammelwerken werden wie folgt zitiert: Ebke, in: FS Hellwig, 2010, S. 117, 121.

 

Bei Bundestagsdrucksachen empfiehlt sich folgende Zitierung: BT-Drs. 16/3655, S. 37.

 

Andere Seiten im Internet (z.B. Pressemitteilungen) können zitiert werden, dann aber stets mit Angabe der URL und dem Datum des letzten Zugriffs (z.B. www.yxz.de, zuletzt aufgerufen am 3.1.2022). Auf Verlinkungen ist auch hier zu verzichten; die Links werden nachträglich durch die Redaktion gesetzt.

Erbetene Informationen

Für das Autor:innenprofil, das zu jedem Beitrag veröffentlicht wird (es sei denn die Autor:in wünscht keins), zur Bewerbung des Beitrags und für die Veröffentlichung selbst bittet die Redaktion um Übermittlung der folgenden Dateien und Informationen:

  • ein Portraitfoto der Autor:in mit hellem Hintergrund und in guter Auflösung, das Gesicht möglichst zentral ausgerichtet, nach vorne schauend und nicht angeschnitten;
  • einen Lebenslauf, in ganzen Sätzen ausformuliert, max. 500 Zeichen (ohne Leerzeichen). Er kann Links zu Webseiten und den sozialen Medien LinkedIn, Twitter und Xing enthalten, darf jedoch keinen werbenden Charakter (z. B. „Mandanten schätzen Frau XYZ besonders für ...“) aufweisen. Die Redaktion behält sich Änderungen und Kürzungen vor (Hinweis: Wir aktualisieren die Lebensläufe der Autor:innen bei jeder neuen Veröffentlichung);
  • einen Teaser des Beitrags (siehe Abs. 1 von Ziff 4. Struktur und Gliederung). Die Redaktion behält sich Änderungen und Kürzungen vor;
  • ein „Zitat der Woche“, d. h. eine pointierte Hauptaussage aus dem Beitrag. Das Zitat der Woche besteht nur aus einem kurzen Satz und kann vereinfachend und überspitzt sein. Es wird zum Bewerben des Beitrags in sozialen Medien verwendet. Die Redaktion behält sich Änderungen und Kürzungen vor.

Jeder Beitrag wird nach der Veröffentlichung in der LRZ in den sozialen Netzwerken wie LinkedIn, Twitter, Instagram, Facebook und Xing verbreitet. Mit über 5.000 Follower:innen gewährleistet die LRZ eine große Reichweite. Es freut uns, wenn die Autor:innen ihre Beiträge auch in eigenen sozialen Netzwerken teilen.

Nutzungsrechte an den Beiträgen

Mit der Einreichung ihres bzw. seines Manuskripts in der finalen Fassung gestattet die Autor:in der LEGAL (R)EVOLUTION GmbH die zeitlich und örtlich unbeschränkte Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung ihres bzw. seines Werkes zu kommerziellen und nicht kommerziellen Zwecken im Internet einschließlich der Social Media. Die LEGAL (R)EVOLUTION GmbH darf die eingeräumten Rechte ausschließlich an Unternehmen der Gruppe und solchen übertragen, deren Haupteigentümer Jochen Brandhoff ist.

Nutzungs- und Urheberrechte an den Autor:innenbildern

Wir behalten uns vor, die übermittelten Autor:innenbilder zuzuschneiden und ihren Hintergrund zu verändern, um ein einheitliches Erscheinungsbild der LRZ zu gewährleisten. Die Autor:in ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der LEGAL (R)EVOLUTION GmbH gestattet ist, ihr bzw. sein Autor:innenbild zeitlich und örtlich unbeschränkt im Internet einschließlich der Social Media zu nutzen. Falls die Urheber:in eines Autor:innenbildes nicht auf ihr Urheberbenennungsrecht verzichtet hat, teilt die Autor:in dies der LEGAL (R)EVOLUTION GmbH von sich aus mit.

 

 

Das Team der LRZ

 

Die Herausgeber:innen

Prof. Dr. Caspar Behme

Caspar Behme ist Professor für Bürgerliches Recht, insbesondere Vertragsrecht und Vertragsgestaltung, mit Forschungsschwerpunkt Unternehmensrecht, an der Frankfurt University of Applied Sciences. Er wurde im Juli 2021 mit einer personengesellschaftsrechtlichen Arbeit an der Ludwig-Maximilians-Universität München habilitiert und ihm wurde die Lehrbefugnis für die Fächer Bürgerliches Recht, Handelsrecht, deutsches, europäisches und internationales Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht erteilt.

Dr. Jochen Brandhoff

Jochen Brandhoff ist Mitgründer und Geschäftsführer der EDRA Media GmbH, in der auch die LRZ erscheint. Er ist Initiator und Gastgeber der von EDRA Media veranstalteten LEGAL REVOLUTION, Europas größter Kongressmesse für Recht und Compliance. Jochen ist außerdem Gründer und Geschäftsführer der Lexgo GmbH, die u. a. Deutschlands erste TV-Talentshow für Jurist:innen produziert. Von 2011 bis 2024 war er Gründungpartner von Brandhoff Obermüller Partner Rechtsanwälte Insolvenzverwalter.

Prof. Dr. Marie Herberger, LL.M.

Marie Herberger ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Recht der Digitalisierung und Methodenlehre an der Universität Bielefeld. Seit 2014 bloggt sie unter www.klartext-jura.de zu studienrelevanten Themen.

Dr. Anette Schunder-Hartung

Anette Schunder ist Rechtsanwältin, Strategieberaterin und Coach. Die langjährige Schriftleiterin juristischer Fachzeitschriften, Chefredakteurin juristischer Handbücher, Sachbuchautorin und Univ.-Lehrbeauftragte befasst sich seit rund 30 Jahren mit der Zukunft des juristischen Berufsstands.

Prof. Dr. Stefanie Sendmeyer

Stefanie Sendmeyer ist Professorin für Deutsches, Europäisches und Internationales Wirtschaftsprivatrecht an der Frankfurt University of Applied Sciences.

 

Die Redaktion

Kaan Yildiz

Redakteur

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Michael Klumm

Manager IT

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
+49 69 3487 920-92

 

 

 

Zitierbarkeit

Beiträge in der LRZ sind mit Randnummern versehen, die das Zitieren erleichtern. Die Beiträge sind dauerhaft verfügbar und unveränderlich. Nur bei Beitragsreihen und mehrteiligen Beiträgen wird in die früher erschienenen Beiträge bzw. Beitragsteile nachträglich ein Link zu den später erschienenen eingefügt – und zwar am Anfang des Beitrags unter Einfügung eines erklärenden Zusatzes wie z. B. „Den 2. Teil der finden Sie hier:“ (Beispiel: LRZ 2021, vor Rn. 368). Falls der früher erschienene Beitrag auf den späteren verweist, wird dieser Verweis außerdem nachträglich mit einem Link zum späteren Beitrag ausgestattet (Beispiel: LRZ 2021, Rn. 235).

Um die Zitierbarkeit der Beiträge zu gewährleisten und trotzdem den Vorteil der Aktualität zu nutzen, den E-Fachzeitschriften bieten, arbeiten wir mit sog. Updates. Updates kennzeichnen Textänderungen, bei denen der ursprüngliche Text vollständig erhalten und sichtbar bleibt. Das stellt sicher, dass sowohl die Originalfassung als auch der aktualisierte Text dauerhaft verfügbar und einsehbar sind.

Sponsored Articles enthalten keine Randnummern.

Beiträge in der LRZ sind demnach uneingeschränkt zitierfähig, Sponsored Articles sind es nicht.

 

The authors of the LRZ

Information for authors

 

To ensure strong networking, we set up an author profile for each author, which can be accessed from the start page of the LEGAL REVOLUTIONary, from the author page and from the page of their contribution by clicking on their name or image. Through their author profile they can introduce themselves personally and link their social media and a homepage.

 

The author is largely free to choose the length of the contributions, the style, graphic and visual means. Visualisations such as illustrations, sketches or diagrams can be added to the contributions by our authors for illustration purposes. The articles are published in English or German. We kindly ask our authors to use the footnotes only for the proof of the sources and not for explanations or comments.

 

The LEGAL REVOLUTIONary is citable. Each article is available as a PDF file with margin numbers and consecutive page numbering.

 

Recently, the LEGAL REVOLUTIONary established an ISSN. Therefore all contributions can be accessed as PDF files and as HTML versions via the database of the German National Library.

 

The contributions can be shared via social media.

 

An annual print edition of the LEGAL REVOLUTIONary is published to coincide with the annual LEGAL REVOLUTION Expo & Congress, Europe's groundbreaking congress exhibition for the entire legal, compliance and corporate practice community.

 

Authors will receive a free two-day „Expo & Congress“ ticket which will give them free access to enjoy the Legal Revolution Expo & Congress 2020 event.

 

 

Über die LRZ

Die digitale Transformation verändert das Recht. Sollten sich da nicht auch die juristischen Medien weiterentwickeln, vor allem die Zeitschriften, die den wissenschaftlichen Diskurs der durch die Digitalisierung aufgeworfenen Rechtsfragen prägen? Für uns ist die Antwort eindeutig:

 

In zehn Jahren werden die führenden juristischen Fachzeitschriften E-Zeitschriften sein –

und die LRZ nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein.

 

Ende 2017 hat die LRZ (bis Juni 2021 unter dem Namen LEGAL REVOLUTIONary, der in der heutigen Bezeichnung LRZ fortlebt) als eine der ersten juristischen Fachzeitschriften im deutschsprachigen Raum begonnen, die digitale Transformation von Recht und Wirtschaft zu erschließen. Inzwischen hat sie sich thematisch breiter aufgestellt und deckt alle Aspekte des Wirtschaftsrechts, des Rechts der Digitalisierung und der Digitalisierung des Rechts ab. Dies umfasst sämtliche Gebiete des materiellen Wirtschaftsrechts (vor allem Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, IT-Recht, Technikrecht, Datenschutzrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Berufsrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Finanzmarktrecht und Insolvenzrecht), alle übrigen Rechtsfragen der digitalen Wirtschaft, das Zivilprozessrecht, die Compliance sowie die Bereiche Legal Tech und Legal Management, ohne die juristisches Arbeiten heutzutage nicht denkbar ist.

 

Der Fokus der in der LRZ veröffentlichten Beiträge liegt dabei auf der Frage, wie sich das Wirtschaftsrecht weiterentwickelt, um den Bedürfnissen der heutigen, digital und international handelnden und organisierten Rechtsanwender gerecht zu werden. Die LRZ ist die Zeitschrift für ein modernes und effizientes Wirtschaftsrecht.

 

Wissenschaftlicher Anspruch mit praktischem Nutzen

Die LRZ erfüllt auch technisch alle Anforderungen an eine wissenschaftliche Fachzeitschrift:

  • Sämtliche Beiträge eines Jahrgangs werden (statt mit Seitenzahlen) mit fortlaufenden Randnummern versehen und können auf diese Weise präzise zitiert werden.
  • Die Veröffentlichung der Beiträge erfolgt dauerhaft; Zitate werden auch in vielen Jahren noch in derselben Weise aktuell sein wie Zitate von Printmedien.
  • Nachträgliche Veränderungen der Beiträge sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind nur 1. die ersten 24 Stunden nach Veröffentlichung, die wir manchmal nutzen, um letzte Verbesserungen vorzunehmen, und 2. sog. Updates, also nachträgliche Aktualisierungen, Ergänzungen und „Neuauflagen“ von Beiträgen, die aber sofort erkennbar farblich und textlich als solche gekennzeichnet sind; die ursprüngliche Fassung bleibt vollumfänglich weiter verfügbar und sichtbar.
  • Die LRZ fühlt sich in besonderem Maße der wissenschaftlichen Unabhängigkeit verpflichtet. Auch wenn sie aus Finanzierungsgründen auf die gelegentliche Veröffentlichung von „Sponsored Articles“ nicht verzichten kann, sind diese daher stets als solche gekennzeichnet und erhalten keine Randnummern, womit sie grundsätzlich nicht zur Zitierung und zur Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs vorgesehen sind.

Die LRZ wendet sich an die gesamte juristische Community, insbesondere an Praktiker*innen in Kanzleien, Unternehmen und Justiz, denen sie verwertbare Lösungen mit hoher Praxisrelevanz bietet, und die Wissenschaft.

 

Ihre Vorteile

Die LRZ bietet wesentliche Vorteile gegenüber herkömmlichen Fachzeitschriften im Printformat.

 

Für Leser*innen

Die LRZ bietet eine optimale Leseerfahrung. Die veröffentlichten Beiträge sind immer und überall verfügbar – von jedem Endgerät aus. Sie sind von vornherein für die digitale Welt aufbereitet und transferieren nicht durch ein „Imitieren“ von Printlayouts die den Printzeitschriften anhaftenden Nachteile ins digitale Format. Die in der LRZ veröffentlichten Beiträge sind interaktiv und enthalten Verlinkungen zu Inhalten innerhalb und außerhalb der LRZ-Datenbank (etwa Gesetzestexten, Urteilen, Literaturfundstellen). Durch eine elaborierte Suchfunktion sind Informationen schnell auffindbar. Aufsätze in der LRZ können dank der fortlaufenden Randnummern und der schnelleren Verfügbarkeit der Fundstellen leichter zitiert werden. Die LRZ vermeidet Medienbrüche und erhöht die Effizienz des juristischen Arbeitens.

 

Für Autor*innen

Bereits jetzt ist zu beobachten, dass Beiträge in der LRZ in der Rechtspraxis und Rechtswissenschaft stärker rezipiert werden als Veröffentlichungen in Printzeitschriften. Sie werden bei Google und den anderen Suchmaschinen höher gelistet und daher wesentlich häufiger gefunden als Veröffentlichungen in Printzeitschriften oder zugangsbeschränkten Online-Datenbanken. Das ist ein maßgeblicher Vorteil, denn juristische Recherche beginnt heute zumeist im Netz. Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen können Beiträge in der LRZ daher stärker – und schneller – wahrnehmen. Sie werden schon jetzt entsprechend häufig in Online- und Printmedien zitiert. Autor*innen erreichen dadurch eine spürbar höhere Sichtbarkeit.

 

Die LRZ kennt keine Abgabetermine und Redaktionsschlüsse. Beiträge können daher laufend veröffentlicht werden – und schneller; in der Regel wenige Tage nach Übermittlung der Endfassung an die Redaktion. Während des gesamten Publikationsprozesses erhalten die Autor*innen der LRZ umfassende redaktionelle Unterstützung.

 

Für die Umwelt

Die LRZ ist umweltfreundlicher und verbraucht weniger natürliche Ressourcen als die Herstellung von Printmedien.

 

 

Zitierweise

 

Jeder Beitrag in der LRZ weist fortlaufende Randnummern auf. Alle mit Randnummern versehenen Texte sind unveränderlich und dauerhaft verfügbar. Sie sind daher uneingeschränkt zitierbar.

Wir empfehlen folgende Zitierweise:

 

in Printmedien

     Cantaris, Juristische Methodenlehre und digitale Transformation, LRZ 2021, Rn. 246, 250.

     [Nachname], [Titel], [Zeitschrift] [Jahr], Rn. [Rn. des Beitragsanfangs], [Rn. der Fundstelle].

 

in Online-Medien

     Cantaris, Juristische Methodenlehre und digitale Transformation, LRZ 2021, Rn. 246, 250. unter:
     https://legal-revolution.com/de/recht-der-digitalen-wirtschaft/Juristische
     Methodenlehre und digitale Transformation (abgerufen: am 04.08.2021).

     [Nachname], [Titel], [Zeitschrift] [Jahr], Rn. [Rn. des Beitragsanfangs], [Rn. der Fundstelle]. unter:
     [Link zum Beitrag] (abgerufen: am [Datum des letzten Abrufs]).

 

in der Wikipedia

      Claus-Wilhelm Cantaris: Juristische Methodenlehre und digitale Transformation.
      In: www.LRZ.legal. 7. Juli 2021, abgerufen am 04. August 2021.

 

So legen Sie Zitate in der Wikipedia an:

Öffnen Sie den VisualEditor und klicken Sie dort auf „Bearbeiten“. Von hier aus gelangen Sie auf „Belegen“. Dort wählen Sie erst „Manuell“ und dann „Webseite“ aus.

Es erscheint ein Formular, welches Sie so ausfüllen können:

Autoren:

Vorname und Nachname der Autorin/des Autors angeben

„URL“

Die URL der HTML Version des verwendeten Beitrags angeben

„Werk/Website“

LRZ – Recht in der digitalen Wirtschaft

„Datum“

Das Datum der Veröffentlichung (TT-MM-JJJJ) angeben

„Abrufdatum“

Datum des Abrufs des Beitrags angeben

„Weitere Informationen“

Auf „Seite“ die Seitenzahlen beziehungsweise Randnummern des Beitrags angeben

 

 

Zitiervorschläge für den LEGAL REVOLUTIONary  

 

Die LRZ hieß bis Ende Juni 2021 LEGAL REVOLUTIONary – Zeitschrift für das Recht in der digitalen Wirtschaft. Jeder Beitrag im LEGAL REVOLUTIONary ist in einer zitierfähigen PDF-Version mit Randnummern und fortlaufender Seitennummerierung verfügbar. Die HTML-Versionen enthalten dagegen noch keine fortlaufenden Randnummern.

 

Die Zitiervorschläge für den LEGAL REVOLUTIONary bleiben unverändert:

     Cantaris, Juristische Methodenlehre und digitale Transformation, LR 2021, 159, 165.

 

 

Die Welt der EDRA Media

Die LRZ erscheint bei der EDRA Media GmbH.
EDRA Media ist ein innovativer Verlag,
Veranstalter und Marketingdienstleister auf den
Gebieten des Rechts und der Medizin.

Gesellschafter sind die Edra S.p.A. (LSWR Group)
und Dr. Jochen Brandhoff.

 

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Journal@LRZ.legal

+49 69-348 74 49 70

 

Zeil 109
60313 Frankfurt a. M.

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