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Prof. Dr. Clemens Weidemann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er ist überwiegend im Öffentlichen Wirtschaftsrecht tätig und seit 2019 Of-Counsel bei MELCHERS in Heidelberg. 2005 wurde er vom Freistaat Bayern zum Honorarprofessor an der Universität Würzburg ernannt.
In dem Beitrag wird anhand der Rechtsprechung des EuGH dargelegt, dass private Sportwettangebote wegen europarechtlicher Unanwendbarkeit der Verbots- und Erlaubnisregelungen in den Glücksspielstaatsverträgen 2008 und 2012 trotz fehlender Erlaubnis zulässig waren und dass die (höchstrichterliche) Rechtsprechung zur Bestätigung von behördlichen Untersagungsanordnungen sowie zur Erstattung von Spielverlusten wegen Verstoßes gegen das Verbot unerlaubter Wettangebote (§ 134 BGB) ebenso fehlerhaft wie rechtsstaatlich untragbar ist.