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PD Dr. Martin Fries forscht schwerpunktmäßig in den Bereichen Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Rechtstheorie, Rechtsvergleichung und Anwaltsrecht. Sein besonderes Augenmerk gilt den Folgen der Digitalisierung für das Recht und die Rechtspflege. Weiterhin ist Fries regelmäßig als Mediator in erbrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fallgestaltungen tätig. Seine Lehrveranstaltungen zum Privat- und Prozessrecht sind bei YouTube, Spotify und Apple Podcasts frei verfügbar.
Im Zuge der BGB-Digitalreform Anfang 2022 hat der Gesetzgeber in § 327a Abs. 3 BGB einen wichtigen Wegweiser aufgestellt. An dieser Vorschrift entscheidet sich, inwieweit sich Kombinationsverträge mit einem teilweise körperlichen und teilweise digitalen Vertragsgegenstand ausschließlich nach dem reformierten Kaufrecht oder auch nach dem neuen Digitale-Produkte-Recht beurteilen. Die Kontur des dafür geschaffenen Begriffs der Ware mit digitalen Elementen ist allerdings unscharf. Die folgende Darstellung diskutiert denkbare Kriterien für die Subsumtion unter diesen Begriff und leistet damit einen Beitrag zu einem besseren Verständnis der Vorschrift.
Seit Anfang Februar 2020 haben sich über 3 Millionen Menschen bei YouTube angesehen, wie der Berliner Künstler Simon Weckert den Online-Dienst Google Maps zum Narren hielt, indem er mit einem kleinen Schubwagen voller Smartphones durch Berlin spazierte. Obwohl die Straße menschenleer war, zeigte Google Maps einen Stau an. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es tatsächlich sehr schwierig war, den Google-Algorithmus zu überlisten. Das Experiment zeigt aber: Fehler sind möglich. Bei datenbasierten Services gilt das Prinzip des garbage in, garbage out: Mit der Qualität der verarbeiteten Daten steht und fällt die Qualität jedes Datenverarbeitungsvorgangs. Wer aber wacht über die Datenqualität? Neben dem Datenprovider kommt hier insbesondere diejenige Akteurin in Betracht, die die Daten verwendet.
Seit Anfang Februar 2020 haben sich über 3 Millionen Menschen bei YouTube angesehen, wie der Berliner Künstler Simon Weckert den Online-Dienst Google Maps zum Narren hielt, indem er mit einem kleinen Schubwagen voller Smartphones durch Berlin spazierte. Obwohl die Straße menschenleer war, zeigte Google Maps einen Stau an. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es tatsächlich sehr schwierig war, den Google-Algorithmus zu überlisten. Das Experiment zeigt aber: Fehler sind möglich. Bei datenbasierten Services gilt das Prinzip des garbage in, garbage out: Mit der Qualität der verarbeiteten Daten steht und fällt die Qualität jedes Datenverarbeitungsvorgangs. Wer aber wacht über die Datenqualität? Neben dem Datenprovider kommt hier insbesondere diejenige Akteurin in Betracht, die die Daten verwendet.
Seit Anfang Februar 2020 haben sich über 3 Millionen Menschen bei YouTube angesehen, wie der Berliner Künstler Simon Weckert den Online-Dienst Google Maps zum Narren hielt, indem er mit einem kleinen Schubwagen voller Smartphones durch Berlin spazierte. Obwohl die Straße menschenleer war, zeigte Google Maps einen Stau an. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es tatsächlich sehr schwierig war, den Google-Algorithmus zu überlisten. Das Experiment zeigt aber: Fehler sind möglich. Bei datenbasierten Services gilt das Prinzip des garbage in, garbage out: Mit der Qualität der verarbeiteten Daten steht und fällt die Qualität jedes Datenverarbeitungsvorgangs. Wer aber wacht über die Datenqualität? Neben dem Datenprovider kommt hier insbesondere diejenige Akteurin in Betracht, die die Daten verwendet.