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Autorenprofil

Tim Günther
Rechtsanwalt und Partner, Jähne Günther Rechtsanwälte
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Pflichten bei der beA-Nutzung

Das beA stellt die Anwaltschaft täglich vor neue Probleme – sei es in Bezug auf die technische Verfügbarkeit oder die praktikable Handhabung. Sicher ist nur, dass die Anwaltschaft das beA zwingend nutzen muss. Der Beitrag zeigt die insoweit obliegenden organisatorische Anforderungen auf und beleuchtet die Voraussetzungen der Ersatzeinreichung bei technischen Störungen.

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