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Dr. Charlotte Beck ist seit 2001 als Rechtsanwältin im Arbeitsrecht tätig. Seit 2016 ist sie Partnerin bei ALTENBURG Fachanwälte für Arbeitsrecht und war zuvor langjährig bei einer führenden deutschen Wirtschaftskanzlei im Arbeitsrecht tätig. Sie berät Unternehmen zu allen Aspekten des Arbeitsrechts, insbesondere im Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht und Arbeits- und Dienstvertragsrecht sowie Antidiskriminierungsrecht und Kündigungsschutzrecht. Zudem berät sie bei Restrukturierungen, Ausgliederungen von Unternehmensteilen und Personalabbaumaßnahmen und verfügt zudem über jahrelange Erfahrung im transaktionsbegleitenden Arbeitsrecht (M&A) und umfassende Expertise im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV, der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) und der European Employment