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Autorenprofil

Prof. Dr. Marion Bernhardt
Partnerin, CMS Deutschland

Prof. Dr. Marion Bernhardt ist Partnerin im Berliner Büro von CMS Deutschland. Sie ist spezialisiert auf den Schnittmengenbereich Compliance und Arbeitsrecht.

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Kein Paukenschlag: Beweislast für Überstundenvergütung bleibt beim Arbeitnehmer

Verlangt der Arbeitnehmer Überstundenvergütung, hat er bekanntlich im Prozess die Leistung solcher und deren Veranlassung durch den Arbeitgeber darzulegen. Von diesem Grundsatz ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch infolge des „Stechuhr-Urteil“ des EuGH keine Abweichung geboten.

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Selbstständigkeit bei betriebsmittelarmen Dienstleistern: Ist das noch vertretbar?

In Deutschland ist die selbständige Tätigkeit aus manchen Bereichen nicht wegzudenken. Die Beauftragung externer Dienstleister, insbesondere solcher, die ihre Arbeitskraft selbst verwerten, wirft aber mittlerweile – selbst wenn die Selbständigen explizit gar nicht abhängig beschäftigt sein wollen – erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken auf. Sobald eine Tätigkeit einigermaßen regelmäßig ausgeübt und nur mit geringem Betriebsmitteleinsatz gearbeitet wird, droht das Damoklesschwert der Scheinselbständigkeit: Was das im Ergebnis bedeuten kann, sieht man gerade am deutschen Bildungssystem. Aber auch für Fitnessstudios, die für ihre Kurse Personal Trainer einsetzen, Arzt- und Physiotherapiepraxen, die selbständige Reinigungskräfte beschäftigen, Verlage, die ihren Input von freien Mitarbeitern erhalten oder Familien, die zur stundenweisen Betreuung ihrer Eltern zuhause selbständig agierende Betreuungsdienstleister engagieren, können die Konsequenzen der Feststellung einer Scheinselbständigkeit fatal sein. Und trotzdem wird die Schlinge der Sozialversicherungspflicht um den Hals dieser Auftraggeber, die sämtlich zum Bruttoinlandsprodukt beitragen und rechtschaffen nicht auf Schwarzarbeit zurückgreifen, durch die Rechtsprechung des BSG immer enger. Erfreulich, dass es auch ab und zu einen Hoffnungsschimmer gibt.

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