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Prof. Dr. Christiane Brors studierte Jura und Musik an der Universität Münster, wo sie 1996 auch promovierte und 2001 habilitierte. Sie ist seit Oktober 2009 Professorin für Arbeitsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.
Der vorliegende Beitrag nimmt kritisch Stellung zu der Entscheidung des BAG vom 4.5.2022, in der sich das Gericht zum ersten Mal zu den Auswirkungen der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache CCOO (Arbeitszeiterfassung) auf die Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess geäußert hat. Nach Ansicht der Verfasserin steht die Entscheidung im Widerspruch zu den europäischen Vorgaben.