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Dr. Georg Haas
Notarassessor| NOTARKAMMER PFALZ
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Das Internet und die ZPO – Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 27.1.2022 – III ZR 195/20

Der BGH erteilt richterlichen Internetrecherchen im Zivilprozess die Absolution. Dabei verkennt er, dass der „surfende Richter“ mit mehreren zivilprozessualen Grundsätzen in Konflikt gerät. Zudem eröffnen eigenständige Internetrecherchen, vor allem in Abwesenheit der Parteien, ein Einfallstor für kognitive Verzerrungen. Jedenfalls ist die Vorschrift des § 291 ZPO keine geeignete Rechtsgrundlage; in der Sache handelt es sich regelmäßig um eine Beweisaufnahme von Amts wegen.

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