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Dr. Benedikt M. Quarch, M.A., geboren 1993 in Aachen studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Wiesbaden und Montréal. Für das 1. Staatsexamen wurde er von der Hessischen Ministerin der Justiz als Landesbester des Jahres 2016 ausgezeichnet. Ende 2016 schloss er den Master in Betriebswirtschaftslehre (EBS Business School) ab und war im Anschluss als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht, Recht der neuen Technologien sowie Rechtsgeschichte der EBS Law School, Wiesbaden tätig. 2019 promovierte er (Dr. iur.) an der EBS Law School, Wiesbaden (Thema: „Die Europäische Regulierung des Crowdlendings“, in Veröffentlichung beim Mohr Siebeck Verlag). Benedikt Quarch ist seit 2017 Co-Founder und Geschäftsführer der RightNow Group, eines international agierenden LegalTech-Unternehmens aus Düsseldorf.
„Was wir für Realität halten, besteht inzwischen zunehmend aus Instrumenten der digitalen Welt.“, schreibt Richard David Precht in seinem neuen Buch zur künstlichen Intelligenz.1 Nur in der Justiz scheint das in aller Regel (noch) nicht der Fall zu sein. Doch auch hier kommt inzwischen – gewiss in Anbetracht der Corona-Pandemie – Bewegung rein. Es ist also allemal an der Zeit zu fragen: Gerichtsverfahren, quo vaditis? Dieser Beitrag kann diese Frage freilich nicht allumfassend beantworten, sondern nur einige aktuelle Gedankenlinien skizzieren.
„Willkommen im zweiten Maschinenzeitalter, wie diese schöne neue Welt der Chips und Algorithmen bereits genannt wird.“, schreibt Rutger Bregman in seinem wichtigen Werk „Utopien für Realisten“. Angesprochen ist damit die die allgegenwärtige digitale Disruption, die in Form des sog. „LegalTech“-Markts längst auch die Jurisprudenz erreicht hat. LegalTech ist und bleibt dabei ein kontroverses Thema, wie auch die aktuelle politische Debatte zeigt.
„Was wir für Realität halten, besteht inzwischen zunehmend aus Instrumenten der digitalen Welt.“, schreibt Richard David Precht in seinem neuen Buch zur künstlichen Intelligenz.1 Nur in der Justiz scheint das in aller Regel (noch) nicht der Fall zu sein. Doch auch hier kommt inzwischen – gewiss in Anbetracht der Corona-Pandemie – Bewegung rein. Es ist also allemal an der Zeit zu fragen: Gerichtsverfahren, quo vaditis? Dieser Beitrag kann diese Frage freilich nicht allumfassend beantworten, sondern nur einige aktuelle Gedankenlinien skizzieren.
„Willkommen im zweiten Maschinenzeitalter, wie diese schöne neue Welt der Chips und Algorithmen bereits genannt wird.“, schreibt Rutger Bregman in seinem wichtigen Werk „Utopien für Realisten“. Angesprochen ist damit die die allgegenwärtige digitale Disruption, die in Form des sog. „LegalTech“-Markts längst auch die Jurisprudenz erreicht hat. LegalTech ist und bleibt dabei ein kontroverses Thema, wie auch die aktuelle politische Debatte zeigt.