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Dr. Alexander Csaki
Partner, Bird & Bird
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Aktuelle Entwicklungen bei Arzneimittelrabattverträgen – Gesetzgebung als sinnvolles Mittel gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln?

Zuletzt wurden durch das ALBVVG Anpassungen in § 130a SGB V vorgenommen, die Auswirkungen auf die Ausschreibungspraxis von Arzneimittelrabattverträgen haben. Hervorzuheben ist die Regelung, dass nunmehr bei bestimmten Arzneimitteln zwingend sogenannte „EU-Lose“ zu bilden sind. Die Konsequenz ist, dass eine klare Bevorzugung von innerhalb der EU oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums hergestellten Wirkstoffen gesetzlich vorgeschrieben wird. Hintergrund der Änderungen waren unter anderem erhebliche Versorgungsengpässe während und auch nach der Corona-Pandemie. Diese waren größtenteils auf Lieferschwierigkeiten von Arzneimitteln und/oder deren Wirkstoffen aus Indien und China zurückzuführen. Das gesetzgeberische Ziel der aktuellen Anpassungen bei Arzneimittelrabattverträgen und deren Ausschreibungen ist es, dass die Produktion von Arzneimitteln zurück in die EU verlagert wird. Durch die neuen regulatorischen Vorgaben soll zudem eine Art Frühwarnsystem für drohende Lieferengpässe geschaffen werden. Doch reichen die gesetzlichen Vorgaben und Anreize aus, um den deutschen Markt wieder attraktiver zu gestalten und die Produktion (zurück) in die EU zu verlagern?

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