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Autorenprofil

Daniel Jakob
juristischer Mitarbeiter, Kanzlei Bird & Bird

Daniel Jakob ist juristischer Mitarbeiter im Düsseldorfer Büro der Kanzlei Bird & Bird in der Praxisgruppe Markenrecht und Lauterkeitsrecht. Er studierte an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Rechtswissenschaften und hat nach seinem zweiten Staatsexamen ein LL.M. Studium in Kapstadt absolviert. Seit seinem Studium hat er sich auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes spezialisiert und war bisher insbesondere im Marken-, Patent- und Wettbewerbsrecht tätig.

Beiträge des Autors in der LRZ

Umweltwerbung nach der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel – Relevante Änderungen für werbende Unternehmen

Der „Green Deal“ der Europäischen Union (EU) und die Omnipräsenz von Umweltwerbung hat die EU zur strengeren Regulierung motiviert. Das Ergebnis sind die bereits in Kraft getretene Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel und die noch nicht in Kraft getretene Richtlinie über Umweltaussagen. Die jüngste Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher wird erheblichen Einfluss auf die Werbung mit Nachhaltigkeitssiegeln, allgemeinen Umweltaussagen, „Neutralitäts“-Aussagen (wie: CO2-Neutral) und Werbung mit zukünftigen Zielen (wie: bis 2030 werden wir klimaneutral sein) haben. Dieser Beitrag beleuchtet die praktischen Implikationen und Hintergründe der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher und gibt einen Ausblick auf die Richtlinie über Umweltaussagen.

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Umweltwerbung nach der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel – Relevante Änderungen für werbende Unternehmen

Der „Green Deal“ der Europäischen Union (EU) und die Omnipräsenz von Umweltwerbung hat die EU zur strengeren Regulierung motiviert. Das Ergebnis sind die bereits in Kraft getretene Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel und die noch nicht in Kraft getretene Richtlinie über Umweltaussagen. Die jüngste Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher wird erheblichen Einfluss auf die Werbung mit Nachhaltigkeitssiegeln, allgemeinen Umweltaussagen, „Neutralitäts“-Aussagen (wie: CO2-Neutral) und Werbung mit zukünftigen Zielen (wie: bis 2030 werden wir klimaneutral sein) haben. Dieser Beitrag beleuchtet die praktischen Implikationen und Hintergründe der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher und gibt einen Ausblick auf die Richtlinie über Umweltaussagen.

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