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Yvonne Draheim ist Partnerin im Hamburger Büro der Kanzlei Hogan Lovells. Ihr Schwerpunkt liegt im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Marken-, Wettbewerbs- und Domainrecht sowie auf den Gebieten des Design-, Urheber- und Titelschutzrechts, jeweils mit Schwerpunkt Prozessführung. Yvonne Draheim ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, INTA und MARQUES. Ihr Studium absolvierte sie an der Universität Hamburg. Von 1995 bis 1996 besuchte sie die Universität von Stellenbosch in Südafrika und erwarb dort den Titel "LL.M.". Sie unterrichtet seit vielen Jahren als Lehrbeauftragte im internationalen Masterstudiengang an der Bucerius Law School im Kurs "Intellectual Property" sowie im Schwerpunktstudium.
Influencer auf Social-Media verwischen mit ihren Posts die Grenzen zwischen Privatleben und kommerziellen Empfehlungen. Virtual Influencer verwischen zusätzlich die Grenzen zwischen Fiktion und Wirklichkeit. Der Beitrag führt in das Social-Media-Phänomen der Virtual Influencer ein, schlägt ihre Klassifizierung anhand der hinter ihnen stehenden Personen und der Erkennbarkeit des kommerziellen Charakters vor und wendet die Influencer-Rechtsprechung des BGH sowie § 5a Abs. 4 UWG nF auf sie an.