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Autorenprofil

Tamara Deichsel
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Doktorandin | Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie (Herr Professor Dr. Thomas Riehm) | Universität Passau

Tamara Deichsel ist seit April 2019 wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie (Herr Professor Dr. Thomas Riehm) an der Universität Passau. Bereits im Studium beschäftigte sie sich schwerpunktmäßig mit der Rechtsdurchsetzung im Zivilrecht, insbesondere mit alternativen Streitbeilegungsmethoden. Ihr Forschungsschwerpunkt liegt nun auf der Untersuchung des Einsatzes von Legal Tech in der Konfliktbeilegung.

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Sachverhaltsfeststellung in der automatisierten Konfliktbeilegung

Viele Verbraucher werden mit einem Gerichtsprozess v. a. hohe Kosten, undurchsichtige Strukturen und lange Wartezeiten verbinden. Aus diesen Gründen verzichten die meisten gänzlich auf die Durchsetzung ihrer Rechte. Aber ist es heutzutage nicht möglich, die Durchsetzung von Rechten attraktiver zu gestalten? Könnte eine Konfliktbeilegung nicht genau so einfach durchgeführt werden, wie inzwischen Verträge geschlossen werden – nämlich vom heimischen Sofa aus per Mausklick? Diese Frage kann mit einem klaren Ja beantwortet werden. Denn gerade bei der Sachverhaltsfeststellung werden Instrumente eingesetzt, die dazu führen, dass diese Konfliktbeilegungsverfahren vom heimischen Sofa aus per Mausklick durchgeführt werden können. Wie diese Verfahren ausgestaltet sind und welche Instrumente für die Sachverhaltsfeststellung verwendet werden, wird unter III. näher untersucht. Bei den gesetzlich normierten Konfliktbeilegungsverfahren gibt es hinsichtlich einer automatisierten Sachverhaltsfeststellung oftmals noch großen Verbesserungsbedarf. Exemplarisch wird dies unter IV. anhand der Verbraucherstreitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz dargestellt. Begonnen wird mit der Darstellung, aus welchen Bereichen eine automatisierte Konfliktbeilegung besteht (I.) und warum die Sachverhaltsfeststellung der Dreh- und Angelpunkt der automatisierten Konfliktbeilegung sein wird (II.).

 

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