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Autorenprofil

Saskia Steffen
Geschäftsführende Gesellschafterin, Pflüger Rechtsanwälte
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Umfassende Verpflichtung des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung – Anmerkung zum Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 sowie zum Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung vom 18.4.2023

Der Beitrag analysiert den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.9.2022, in dem das Gericht eine Pflicht zur umfassenden Arbeitszeiterfassung aus dem geltenden nationalen Recht herleitet. Der Beschluss ist vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache CCOO zu sehen, wonach die Mitgliedstaaten Arbeitgeber zur Einführung eines „objektiven, verlässlichen und zugänglichen“ Systems zu verpflichten haben, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Er gibt zudem einen Ausblick auf eine mögliche künftige gesetzliche Regelung der Arbeitszeiterfassung, wie sie sich nach Veröffentlichung des ersten Referentenentwurfs zur Arbeitszeiterfassung am 18.04.2023 abzeichnet.

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