Sprache auswählen
Prof. Dr. Moritz Lorenz leitet die kartell- und beihilferechtliche Praxis der Sozietät Arnecke Sibeth Dabelstein. Er ist langjährig in vielen Bereichen des deutschen und des EU-Kartellrechts erfahren. Er unterstützt Unternehmen und Einzelpersonen bei der Ausrichtung der eigenen Strategie an den Vorgaben des Kartellrechts, beim Umgang mit eigenen Kartellverstößen und bei der Durchsetzung ihrer Interessen im Fall von Kartellverstößen anderer Unternehmen.
Stand: 27.01.2022
Google darf in neue Geschäftsbereiche vordringen, dabei aber die bereits vorhandenen Anbieter nicht benachteiligen. Dies hat das Gericht der Europäischen Union bestätigt. Das Self Preferencing ist als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung iSd Art 102 AEUV verboten.
Google darf in neue Geschäftsbereiche vordringen, dabei aber die bereits vorhandenen Anbieter nicht benachteiligen. Dies hat das Gericht der Europäischen Union bestätigt. Das Self Preferencing ist als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung iSd Art 102 AEUV verboten.