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Prof. Dr. Johannes Heyers, LL.M., wurde an der Universität Göttingen mit einer medizinrechtlichen Dissertation promoviert und – nach dem zwischenzeitlichen Erwerb eines Master of Law im Recht des Geistigen Eigentums – an der Universität Münster mit einem juristisch-ökonomischen, wirtschaftsrechtlichen Thema habilitiert. Nach Inhaberschaften ordentlicher Professuren an den Universitäten Bonn und Berlin (HU) praktiziert er seit 2017 als Rechtsanwalt bei AULINGER Rechtsanwälte | Notare mit einem Schwerpunkt auf energie-, insbesondere energiekartellrechtlichen Themen und ist außerplanmäßiger Professor an der Universität Münster.
Das BKartA hat zum dritten Mal in kurzer Folge die Marktverhältnisse des Stromerstabsatzmarkts untersucht und eine marktbeherrschende Stellung von RWE festgestellt. Vor dem Hintergrund der scharfen Missbrauchskontrolle ist das ein erhebliches Warnsignal. Der Beitrag leuchtet die Hintergründe aus und wagt einen Ausblick.
Der Glasfaserausbau in Deutschland stockt trotz des erheblichen Bedarfs, der etwa infolge sog. mobilen Arbeitens und der technischen Anforderungen des sog. Home Entertainments entstanden ist; Deutschland liegt im internationalen Vergleich seit Jahren abgeschlagen auf den hinteren Plätzen. Kann diesem Mangel am besten durch Infrastrukturwettbewerb abgeholfen werden? Oder ist den Rufen aus der Politik nach einer „Koordinierung“ des Glasfaserausbaus zu folgen? Der nachfolgende Beitrag analysiert die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen der Debatte de lege lata und de lege ferenda.