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Paul C. Johannes ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Kassel am Fachgebiet für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Recht der Technik und des Umweltschutzes (FG Prof. Roßnagel) in der Projektgruppe für verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) im Forschungszentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG). Daneben ist er Rechtsanwalt (https://www.lawful.de) und geschäftsführender Gesellschafter der Datenrecht Beratungsgesellschaft (https://datenrecht-beratung.de/). Er studierte Jura und Rechtsinformatik in Jena, Hannover und London und ist Experte für Fragen des Datenschutzrechts, IT-Rechts und Rechtsfragen des eGoverment. Unter anderem ist er Autor in vier Gesetzeskommentaren zum Datenschutzrecht des Bundes und der Länder (BDSG, DSG NRW, HDSIG, BayDSG).
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) ist mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Es beinhaltet Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz bei Telekommunikations- und bei Telemediendiensten und ersetzte die datenschutzrechtlichen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG).