Maximilian Windorf ist Doktorand und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg. Zuvor war er als Rechtspolitischer Referent im Bundestagsbüro von Prof. Dr. Heribert Hirte mit den Themen Gesellschaftsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Bilanzrecht befasst. Während und nach dem Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn war er für verschiedene internationale Rechtsanwaltssozietäten tätig. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehört insbesondere die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht.