Markus Berger ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Arbeitsrecht bei der Kanzlei Gleiss Lutz in München.
Die rasante Entwicklung von künstlicher Intelligenz (KI) verändert die Arbeitswelt grundlegend. Eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen ist bisher nicht abschließend geklärt. Dieser Beitrag erläutert den derzeit geltenden kollektivrechtlichen Rahmen, der beim Einsatz von KI-Systemen im Betrieb zu beachten ist.
Die LRZ erscheint bei der EDRA Media GmbH.
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und Dr. Jochen Brandhoff.
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