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Maren Bianchini-Hartmann, LL.M. ist Rechtsanwältin bei Witzel Erb Backu & Partner Rechtsanwälte. Ihre Beratungsschwerpunkte liegen im Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht einschließlich IT-Outsourcing und BPO und Softwarevertriebsrecht. Außerdem verfügt sie über ausgewiesene Expertise im Gemeinnützigkeitsrecht.
Nach Auffassung des BGH ist eine AGB-Klausel, die dem Vermieter einer Elektroauto-Batterie nach außerordentlicher Kündigung des Mietvertrags die Fernsperrung der Auflademöglichkeit erlaubt, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn dieser die Weiterbenutzung seines – gesondert erworbenen, geleasten oder gemieteten – E-Fahrzeugs im Streitfall nur durch gerichtliche Geltendmachung einer weiteren Gebrauchsüberlassung der Batterie erreichen kann. Der nachfolgende Beitrag analysiert die Entscheidung des BGH.