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Malte Jochem
wissenschaftlicher Mitarbeiter , rightmart
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Aussetzung eines Verfahrens gegen die ehemalige Abschlussprüferin der Wirecard AG auch hinsichtlich des Erwerbs von Derivaten – Anmerkung zu OLG München, Beschluss vom 19.9.2022 – 8 U 8302/21

Der vorliegende Beitrag ordnet den Beschluss des OLG München vom 19.9.2022 ein, wonach auch bei Investments mit rein spekulativem Charakter ein Verfahren gegen den Abschlussprüfer im Hinblick auf ein Kapitalanlegermusterverfahren (hier gegen die Wirecard AG) gem. § 8 Abs. 1 S. 1 KapMuG auszusetzen sein kann.

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