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Lino Bernard hat Rechtswissenschaften an den Universitäten Mainz und Marburg studiert. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand (Europäisches Zivilverfahrensrecht) am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Mainz.
Einer Entscheidung muss im Grundsatz die Anerkennung und Vollstreckung versagt werden, wenn bereits ein Schiedsspruch über denselben Anspruch zwischen denselben Parteien erlassen wurde. Dass dies auch unter der EuGVVO gilt, wurde jüngst vom EuGH bestätigt. Überraschend verlangt das Gericht jedoch, dass das Schiedsgericht die „Grundregeln“ der EuGVVO beachtet hat. Diese Voraussetzung ist unhaltbar.