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Nikita Gontschar studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg, Zürich und Mannheim (Dr. iur.) und arbeitet als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. Er berät u.a. bei Transaktionen im Technologiesektor und bei der Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Lösungen im Kontext der Distributed-Ledger-Technologie (DLT). Bevor er GxG Legal gründete, war er als Anwalt für Gesellschaftsrecht und M&A bei Hengeler Mueller tätig. Er wird in diesen Bereichen u.a. von BestLawyers und dem Handelsblatt als ‚Anwalt der Zukunft‘ geführt.
Der nachfolgende Beitrag behandelt eine Entscheidung des High Court of Justice in London, wonach NFTs als Eigentum im Sinne des englischen Rechts zu behandeln sein können, und stellt dieser Entscheidung den Diskussionsstand zu dieser hochaktuellen Frage im deutschen Recht gegenüber.