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Dr. Malte Passarge studierte Rechtswissenschaften in Passau, Münster und Greifswald (dort 2002 Promotion zum Dr. jur.). Er ist seit 2011 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und berät als Partner der Kanzlei Huth Dietrich Hahn vorwiegend größere mittelständische und inhabergeführte Unternehmen in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, des allgemeinen Wirtschaftsrechts sowie in allen Aspekten von Compliance.
Der vorliegende Beitrag widmet sich im Anschluss an eine (bewusst streitbare und stark prononcierte) rechtspolitische Grundsatzkritik den praktischen und rechtlichen Unklarheiten, mit denen die Anwendung des LkSG nach dessen Inkrafttreten zum 1.1.2023 behaftet sein wird.