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Dr. Jochen Brandhoff ist Gründer und Partner der Frankfurter Wirtschaftskanzlei BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER. Er ist auf M&A, das Gesellschaftsrecht, das AGB-Recht im B2B-Bereich und auf einige Aspekte des Rechts der digitalen Wirtschaft spezialisiert.
Jochen ist auch Gründer und Geschäftsführer der LEGAL (R)EVOLUTION GmbH, die zwei Kongressmessen für Recht und Compliance veranstaltet: die virtuelle LEGAL LIVE und Europas größte Rechtsmesse LEGAL REVOLUTION. Er ist Mitherausgeber des LEGAL REVOLUTIONary – Zeitschrift für das Recht in der digitalen Wirtschaft.
Dies ist der 2. Teil des 6-teiligen Beitrags „AGB-Recht zwischen Unternehmen mit Fokus auf großvolumige Verträge“ von Jochen Brandhoff. Er befasst sich mit dem Anwendungsbereich des AGB-Rechts, vor allem mit den Voraussetzungen der Vorformulierung für eine Vielzahl von Verträgen gemäß § 305 Abs. 1 S. 1 BGB. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf B2B-Verträgen mit hohem Vertragswert und anderen B2B-Verträgen mit besonderer Bedeutung. Dazu gehören zum Beispiel Softwareerstellungsverträge, Outsourcing-Verträge, M&A-Verträge und großvolumige Leasing- und Lieferverträge. Den 1. Teil des Beitrags finden Sie hier: Teil 1/6: AGB-Paradoxon, digitale Transformation und Schutzzweck, LRZ 2021, Rn. 218-259. .
Dies ist der 1. Teil des 6-teiligen Beitrags „AGB-Recht zwischen Unternehmen mit Fokus auf großvolumige Verträge“ von Jochen Brandhoff.
Erweitertes Interview aus der Master Thesis „AI Judge – Künstliche Intelligenz als gerechter Richter?“ von Alexander Oliver Elser[1] aus dem Jahr 2020.
Der Rechtsmarkt ist im Wandel. Insbesondere die Digitalisierung sorgt für maßgebliche Veränderungen. Aber auch jenseits von Legal Tech gibt es spannende Entwicklungen. Mit der LEGAL ®EVOLUTION hat sich eine große Kongressmesse zum Thema etabliert. Initiator ist der Anwalt und Investor Dr. Jochen Brandhoff. Wir[1] haben mit ihm über Gegenwart und Zukunft des Rechtsmarkts gesprochen.