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Dr. Jens Günther ist Partner der Kanzlei Gleiss Lutz und führt die arbeitsrechtliche Praxis am Münchener Standort der Kanzlei. Er berät Unternehmen bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei Umstrukturierungen von Betrieben und Unternehmen sowie im Betriebsverfassungs- und Tarifrecht. Ein Schwerpunkte seiner Tätigkeit ist die Beratung zur Digitalisierung des Arbeitslebens.
Die rasante Entwicklung von künstlicher Intelligenz (KI) verändert die Arbeitswelt grundlegend. Eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen ist bisher nicht abschließend geklärt. Dieser Beitrag erläutert den derzeit geltenden kollektivrechtlichen Rahmen, der beim Einsatz von KI-Systemen im Betrieb zu beachten ist.