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Arne ist auch Geldwäschebeauftragter (TüV) und Prokurist der AMLG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er hat Rechtswissenschaften in Bochum studiert. Sein Referendariat verbrachte er in Essen, Taschkent, Köln und Kiew. Nach mehr als zehn Jahren im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht erweiterte Arne vor mehr als fünf Jahren seine Fähigkeiten um das Bank- und Kapitalmarktrecht und wurde zu einem Spezialisten im Bereich der Geldwäscheprävention. Arne berät heute Mandanten im Bereich der vorinsolvenzlichen Restrukturierung sowie Mandaten und Kanzleien in Fragen der Geldwäscheprävention. Arne ist Geldwäschebeauftragter sowohl für Kanzleien als auch für eine deutsche Bank. Nebenbei berät er im Auftrag der EU in der Ukraine bei der Angleichung des Insolvenzrechts an das EU-Recht.
Transparenzregister sind „in“. Gerade erwägt die Bundesregierung über ein entsprechendes öffentliches Verzeichnis für den KI-Bereich, kaum dass das Register nach dem Geldwäschegesetz (GwG) in der Rechtswirklichkeit angekommen ist. Aber ist diese 2017 nach EU-Vorgaben geschaffene Katalogisierung überhaupt ihrerseits gelungen? Oder ist hier Stück für Stück ein Bürokratiemonster entstanden? Der Autor geht den Inhalten, den Entwicklungen und der Bedeutung des GwG-Transparenzregisters nach.