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Autorenprofil

Simone Rosenthal
Rechtsanwältin; Partnerin, Schürmann Rosenthal Dreyer

Simone Rosenthal ist Partnerin bei Schürmann Rosenthal Dreyer und hat sich als Expertin für Datenschutz, IT-Recht und Wettbewerbsrecht etabliert. Ihre Schwerpunkte liegen insbesondere in der nationalen und internationalen Vertragsgestaltung, der Beratung von Unternehmen der Neuen Medien und der Digitalwirtschaft in Fragen des IT- und Datenschutzrechts.

Die Expertin für Datenschutz und IT-Recht ist ebenfalls Geschäftsführerin der ISiCO Datenschutz GmbH, ein Unternehmen, welches Analyse, Auditierung und Beratung in den Bereichen Datenschutz, Datenschutz-Compliance und Informationssicherheit anbietet.

Simone Rosenthal ist außerdem Co-Founder von lawpilots, einem E-Learninganbieter für Digitalisierung & Recht.

Künstliche Intelligenz (KI) ist in unserem Alltag angekommen. Sie gilt als die Schlüsseltechnologie der Zukunft, die Aufgaben in Industrie, Gesellschaft und Wissenschaft erleichtern wird. Bereits heute kommen KI-Anwendungen im IT-Bereich, Kundenservice, Vertrieb, Fertigung und Betriebsabläufen zum Einsatz. Immer mehr Unternehmen setzen auf KI und Machine Learning, um Prozesse zu optimieren, Prognosen zu generieren oder für autonome Diagnoseverfahren. Bei allen Vorteilen, die sich durch den Einsatz von KI-Anwendungen ergeben, muss sich dennoch die Frage nach der rechtlichen Handhabung dieser vielversprechenden Technologie stellen. Insbesondere der rasante technische Fortschritt generiert in immer kürzeren Zeiträumen neue rechtliche Fragestellungen, wie z. B. nach der Haftung und dem Datenschutz. Letzteres wird zentraler Gegenstand dieses Beitrags sein, mit speziellem Fokus auf das Verhältnis von KI zur neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.05.2018 europaweit gilt. Im Zentrum steht dabei das Problem der Vereinbarkeit automatisierter Entscheidungen mit den Rechten der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen.

Werden die strengen Anforderungen der DSGVO den Einsatz und die Entwicklung von KI bremsen oder bietet das neue Regelwerk gar Chancen für den Anwender?

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Gesellschafter sind die Edra S.p.A. (LSWR Group)
und Dr. Jochen Brandhoff.

 

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