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Autorenprofil

Maria Walch
wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Heidelberg

Maria Walch studierte Physik und Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und schloss ihr Studium mit einem Master in Physik sowie dem ersten juristischen Staatsexamen ab. Anschließend arbeitete sie als Data Scientist bei der IAV GmbH und als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Geibel am Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht an der Universität Heidelberg. Derzeit promoviert sie an der RPTU Kaiserslautern in Mathematik, mit einem Fokus auf die Schnittstelle zwischen topologischer Datenanalyse und Deep Learning. Zudem ist Maria Walch wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Geibel. Ihre Forschungsinteressen liegen insbesondere im Datenrecht, Gesellschaftsrecht, speziell im Genossenschaftsrecht und im KI-Recht.

Beiträge der Autorin in der LRZ

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Daten als Sacheinlagen und Beiträge im Gesellschaftsrecht

Angesichts ihrer überragenden wirtschaftlichen Bedeutung drängt sich die Nutzung von Daten als Sacheinlage im Kapitalgesellschaftsrecht oder Beitrag im Personengesellschaftsrecht geradezu auf. In Abgrenzung zu Immaterialgüterrechten, welche anerkanntermaßen sacheinlagefähig sind, besteht an Daten de lege lata kein absolutes Recht, was ihrer Sacheinlagefähigkeit entgegenstehen könnte. Weiterhin sind für die Nutzung von personenbezogenen Daten im Anwendungsbereich der DSGVO deren strenge Vorgaben zu beachten. Es stellt sich folglich die Frage, ob und in welchem Umfang mit Hinblick auf die etablierten gesellschaftsrechtlichen Kriterien personenbezogene und nicht personenbezogene Daten sacheinlagefähig und beitragsfähig sind. Insbesondere die Sacheinlage von Daten bei der Gründung oder Kapitalerhöhung von Kapitalgesellschaften stellt eine Möglichkeit der wirtschaftlichen Nutzung von Daten in einem gesellschaftsrechtlichen Kontext dar, welche auch mit Hinblick auf die EU-Datenstrategie nicht unberücksichtigt bleiben sollte.

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