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Autorenprofil

Prof. Dr. Ralf Köbler
Präsident des Landgerichts Darmstadt | Honorarprofessor der Universität Speyer

Prof. Dr. Ralf Köbler ist seit August 2015 Präsident des Landgerichts Darmstadt, des Landgerichts mit dem drittgrößten Bezirk Deutschlands und seit Juli 2021 Honorarprofessor an der Universität Speyer. Zuvor war er nach Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Fernuniversität Hagen und jeweils kurzer Tätigkeit als Rechtsanwalt und Staatsanwalt im Hessischen Ministerium der Justiz in der Dienstaufsicht über die hessischen Staatsanwaltschaften tätig und u.a. befasst mit Strukturfragen der Staatsanwaltschaften. Ab 1999 war er 15 Jahre für die Modernisierung der gesamten hessischen Justiz und die Informationstechnik in der Justiz verantwortlich, seit 2007 als Abteilungsleiter im Hessischen Ministerium der Justiz. Er war lange Mitglied der Bund-Länder-Konferenz für Informationstechnik in der Justiz und u.a. mit Gesetzgebungsaufgaben im Bereich des Technikeinsatzes in justiziellen Verfahren und dem Elektronischen Rechtsverkehr befasst.

 

Er ist Mitglied des der Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ der Oberlandesgerichte, Mitglied des Vorstandes des Deutschen EDV-Gerichtstags, Vorsitzender der Darmstädter Juristischen Gesellschaft und Autor zahlreicher Fachpublikationen zum elektronischen Rechtsverkehr und verwandten Themen. Lehraufträge an der EBS Law School in Wiesbaden und an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Verfechter des „strukturierten Parteivortrags“ als Möglichkeit, die künftige digitale Aktenführung in der Justiz von Beginn an IT-tauglich und damit effizienter zu gestalten.

In der Pandemie wurde vielerorts bei den Zivilgerichten § 128a ZPO vom Speicher geholt, ein wenig abgestaubt und aufgeweckt: Die mündliche Verhandlung per Video-Konferenz wird (nun endlich) vielfach angeordnet und durchgeführt.st

Als innovativ gilt die Richterschaft nicht. Und natürlich ist es auch eine gesellschaftsbewahrende Aufgabe, das geltende Recht anzuwenden. Dass es dabei den Rechtsprechenden vor allem darauf ankommt, der Flut der Verfahren de lege lata Herr zu werden, statt „unrealistische Ideen“ de lege ferenda zu artikulieren, verwundert angesichts der Personalsituation der Gerichte nicht. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass die Präsidentin des BGH, die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vor rund anderthalb Jahren eine Arbeitsgruppe zum Thema der „Modernisierung des Zivilprozesses“ ins Leben gerufen haben.

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