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Dr. Constantin Eikel ist Partner der Kanzlei Bird & Bird und auf die Beratung im Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisiert. Seine Expertise umfasst streitige und nicht-streitige Markensachen, internationale Markeneinführungen und das IP-Portfoliomanagement. Im Wettbewerbsrecht berät er regelmäßig Unternehmen zu globalen Werbekampagnen, Preiswerbung und den Besonderheiten der Umweltwerbung.
Der „Green Deal“ der Europäischen Union (EU) und die Omnipräsenz von Umweltwerbung hat die EU zur strengeren Regulierung motiviert. Das Ergebnis sind die bereits in Kraft getretene Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel und die noch nicht in Kraft getretene Richtlinie über Umweltaussagen. Die jüngste Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher wird erheblichen Einfluss auf die Werbung mit Nachhaltigkeitssiegeln, allgemeinen Umweltaussagen, „Neutralitäts“-Aussagen (wie: CO2-Neutral) und Werbung mit zukünftigen Zielen (wie: bis 2030 werden wir klimaneutral sein) haben. Dieser Beitrag beleuchtet die praktischen Implikationen und Hintergründe der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher und gibt einen Ausblick auf die Richtlinie über Umweltaussagen.