Dr. Alexander Bechtel ist Akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Computerstrafrecht der Eberhard Karls Universität Tübingen.
Die sog. „Maskendeals“, an denen Landtags- und Bundestagsabgeordnete beteiligt waren, haben für öffentliche Empörung gesorgt. (Korruptions-)Strafrechtliche Konsequenzen zogen sie freilich keine nach sich. Der nachfolgende Beitrag analysiert die strafrechtliche Beurteilung der Maskendeals und beleuchtet die dazu ergangene Entscheidung des BGH. Er begründet zudem, warum die fehlende Strafbarkeit des in Rede stehenden Abgeordnetenverhaltens (wie auch strukturell vergleichbarer Verhaltensweisen) unter Korruptionsgesichtspunkten keiner gesetzgeberischen Korrektur bedarf.