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Vanessa Bertram ist Rechtsanwältin der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB in Köln.
In seinem Urteil vom 1.8.2023 – VI ZR 82/22 hat der BGH über das Vorliegen eines Produktfehlers beim gebrochenen Keramikinlay einer sog. Hüftendoprothese entschieden. Konkret ging um die Frage, ob eine hergestellte, im Jahr 2007 implantierte und im Jahr 2011 nach einem Bruch des dazugehörigen Keramikinlays ausgetauschte Hüftprothese fehlerhaft war. Die in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen sind die §§ 1 ff. ProdHaftG und § 823 Abs. 1 BGB. Der Beitrag analysiert die Entscheidung und ihre Auswirkungen auf die Praxis.