Sprache auswählen
Marco Degginger ist Associate bei Oppenhoff. Er vertritt nationale und internationale Unternehmen zu Fragen des IT- und Datenschutzrechts. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere die Beratung bei Vertragsgestaltungen in den Bereichen Datenschutz, Cloud-Computing und bei Softwareprojekten. Marco Degginger verfügt außerdem über Erfahrungen im Bereich des Urheber- und Wettbewerbsrechts.
Um Betriebsausfälle und eine persönliche Haftung zu vermeiden, sollten Geschäftsführer ihre Unternehmen vor Cyberattacken ausreichend schützen. Hilfestellung bieten insbesondere anerkannte IT-Sicherheitsstandards und Versicherungslösungen.
Die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft schreitet mit großen Schritten voran. Nicht erst die Coronapandemie fordert den Auf- und Ausbau digitaler Infrastrukturen (Stichwort Home-Office). Stand 2018 arbeitete bereits jede vierte Maschine in deutschen Fabriken vernetzt, Tendenz steigend.
Gleichzeitig erlitten in den Jahren 2018/2019 laut einer Umfrage des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien in Deutschland 75 % der befragten Unternehmen eine Cyberattacke. Derartige Angriffe sind vielfältig: Sie reichen von der Ausspähung von Daten über die Beeinträchtigung der Erreichbarkeit von Webservern bis hin zur Infizierung ganzer unternehmensinterner IT-Systeme mit Schadsoftware. Ein besonders beliebtes Angriffsziel stellen dabei mittelständische als GmbH fungierende Unternehmen in der Größe 100-499 Mitarbeiter dar. Der vorliegende Artikel beleuchtet zum einen die rechtlichen Rahmenbedingungen der IT-Sicherheit in Unternehmen. Zum anderen soll er mittelständischen Unternehmen als Praxishilfe zur Umsetzung von Präventivmaßnahmen sowie zur Sicherstellung möglichst effizienten Schadensersatzes nach einer Cyberattacke dienen.
Um Betriebsausfälle und eine persönliche Haftung zu vermeiden, sollten Geschäftsführer ihre Unternehmen vor Cyberattacken ausreichend schützen. Hilfestellung bieten insbesondere anerkannte IT-Sicherheitsstandards und Versicherungslösungen.
Die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft schreitet mit großen Schritten voran. Nicht erst die Coronapandemie fordert den Auf- und Ausbau digitaler Infrastrukturen (Stichwort Home-Office). Stand 2018 arbeitete bereits jede vierte Maschine in deutschen Fabriken vernetzt, Tendenz steigend.
Gleichzeitig erlitten in den Jahren 2018/2019 laut einer Umfrage des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien in Deutschland 75 % der befragten Unternehmen eine Cyberattacke. Derartige Angriffe sind vielfältig: Sie reichen von der Ausspähung von Daten über die Beeinträchtigung der Erreichbarkeit von Webservern bis hin zur Infizierung ganzer unternehmensinterner IT-Systeme mit Schadsoftware. Ein besonders beliebtes Angriffsziel stellen dabei mittelständische als GmbH fungierende Unternehmen in der Größe 100-499 Mitarbeiter dar. Der vorliegende Artikel beleuchtet zum einen die rechtlichen Rahmenbedingungen der IT-Sicherheit in Unternehmen. Zum anderen soll er mittelständischen Unternehmen als Praxishilfe zur Umsetzung von Präventivmaßnahmen sowie zur Sicherstellung möglichst effizienten Schadensersatzes nach einer Cyberattacke dienen.