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Zitiervorschlag: Uwer, LRZ 2022, Rn. 53, [●], www.lrz.legal/2022Rn53.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2022Rn53
Der Beitrag blickt auf das Vertragsgenerator-Urteil des BGH aus anwaltsberufsrechtlicher Perspektive und fragt: A Good Case to Make „Smartlaw“? Die Analyse spart nicht mit anwaltlicher Institutionenkritik und begreift die höchstrichterliche Entscheidung auch als Aufruf zur Selbstbescheidung der Anwaltskammern.
Zitiervorschlag: Lorenz, LRZ 2022, Rn. 19, [●], www.lrz.legal/2022Rn19.
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Google darf in neue Geschäftsbereiche vordringen, dabei aber die bereits vorhandenen Anbieter nicht benachteiligen. Dies hat das Gericht der Europäischen Union bestätigt. Das Self Preferencing ist als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung iSd Art 102 AEUV verboten.
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Bei allem Hype um Legal Tech stehen Rechtsanwälte vor Digitalisierungshürden. Wie man das Dilemma lösen kann, lesen Sie in diesem Beitrag.
Zitiervorschlag: Bietmann, LRZ 2022, Rn. 1, [●], www.lrz.legal/2022Rn1.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2022Rn1
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 10.11.2021, Az. 5 AZR 334/21, entschieden, dass Fahrradlieferanten (sogenannte „Rider“), die Speisen und Getränke ausliefern und ihre Aufträge über ein Smartphone erhalten, Anspruch darauf haben, dass der Arbeitgeber ihnen die für die Ausübung ihrer Tätigkeit essentiellen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Hierzu gehören ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein Smartphone. Dieser Anspruch kann nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) abbedungen werden, es sei denn, der Arbeitgeber sagt eine angemessene finanzielle Kompensation zu.
Zitiervorschlag: Retief, LR 2021, S. 139, [●], www.lrz.legal/2021S139.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2021S139
This article is a summary of the results of the workshop held on 24 March 2021, which took place as part of the LEGAL LIVE 2021 – the Virtual Exhibtion and Congress for Law and Compliance.
Zitiervorschlag: Hartz, LRZ 2021, Rn. 260, [●], www.lrz.legal/2021Rn260.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2021Rn260
Dieser Beitrag befasst sich mit künstlicher Intelligenz in der Produktentwicklung und dem daraus resultierenden Spannungsverhältnis zwischen juristischer Perfektion und technischer Machbarkeit..
Zitiervorschlag: Günther, LRZ 2021, S. 179, [●].
Dieser Beitrag ist eine Zusammenfassung des Vortrags von Dr. Carsten Günther am 23.03.2021 auf der LEGAL LIVE 2021 mit demselben Titel.
Zitiervorschlag: Rostalski/Völkening/Schmude/Ye, LRZ 2021, S. 166,[●], www.lrz.legal/2021S166.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2021S166
Der Beitrag befasst sich mit der Rationalisierung der Strafzumessungspraxis in Deutschland.
Zitiervorschlag: Brandhoff, LRZ 2021, Rn. 368, [●], www.lrz.legal/2021Rn368.
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Dies ist der 2. Teil des 6-teiligen Beitrags „AGB-Recht zwischen Unternehmen mit Fokus auf großvolumige Verträge“ von Jochen Brandhoff. Er befasst sich mit dem Anwendungsbereich des AGB-Rechts, vor allem mit den Voraussetzungen der Vorformulierung für eine Vielzahl von Verträgen gemäß § 305 Abs. 1 S. 1 BGB. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf B2B-Verträgen mit hohem Vertragswert und anderen B2B-Verträgen mit besonderer Bedeutung. Dazu gehören zum Beispiel Softwareerstellungsverträge, Outsourcing-Verträge, M&A-Verträge und großvolumige Leasing- und Lieferverträge.
Den 1. Teil des Beitrags finden Sie hier: Teil 1/6: AGB-Paradoxon, digitale Transformation und Schutzzweck, LRZ 2021, Rn. 218-259.
Zitiervorschlag: Labudek, LR 2021, S. 108, [●], www.lrz.legal/2021S108
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2021S108
Dieser Beitrag ist eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Workshops vom 24.03.2021, der im Rahmen der LEGAL LIVE 2021, der internationalen Online-Kongressmesse für Recht und Compliance, stattgefunden hat.