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Zitiervorschlag: Nieland, LRZ 2022, Rn. 656, [●], www.lrz.legal/2022Rn656.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2022Rn656
Der EuGH hat das Tor geöffnet, die Instanzenrechtsprechung folgt: Das Haftungsrisiko der großen sozialen Netzwerke für Wiederholungsverstöße ihrer Nutzer ist nach der jüngeren Rechtsprechung erheblich gestiegen.
Zitiervorschlag: Behme, LRZ 2022, Rn. 594, [●], www.lrz.legal/2022Rn594.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2022Rn594
Der Koalitionsvertrag attestiert Deutschland bei der Unternehmensmitbestimmung eine „weltweit bedeutende“ Stellung. Ungeachtet dessen, dass die betroffenen Unternehmen die Mitbestimmung überwiegend als Standortnachteil begreifen und nach Vermeidungsstrategien suchen, möchte die Ampelkoalition sie „weiterentwickeln“. Der Beitrag stellt die im Koalitionsvertrag angesprochenen Reformvorhaben vor und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
Zitiervorschlag: Windorf, LRZ 2022, Rn. 549, [●], www.lrz.legal/2022Rn549.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2022Rn549
Der Prozess der Digitalisierung des Gesellschaftsrechts vollzieht sich in Wellenbewegungen. Der aus zwei Teilen bestehende Beitrag befasst sich mit der Digitalisierung der Kommunikation und der Entscheidungsfindung in Kapitalgesellschaften sowie der Organisation der Gesellschaft als Ganzes. Teil I beschränkt sich auf die kommunikativen Aspekte in der Organisationsverfassung der Kapitalgesellschaften.
Zitiervorschlag: Fissenewert, LRZ 2022, Rn. 524, [●], www.lrz.legal/2022Rn524.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2022Rn524
Am 1. August 2022 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Kraft. Der Beitrag stellt die wesentlichen rechtlichen Neuerungen vor und weist auf die zahlreichen Unstimmigkeiten dieses Gesetzes hin, das alles andere als einen "großen Wurf" darstellt.
Zitiervorschlag: Hartung, LRZ 2022, Rn. 476, [●], www.lrz.legal/2022Rn476.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2022Rn476
Der BGH hat am 19.1.2022 mehrere Entscheidungen zum Thema Aktivlegitimation von Inkassodienstleistern, genauer: zum Berliner Dienstleister wenigermiete verkündet. Hier wird nur VIII ZR 123/21 besprochen. An der Entscheidung lässt sich gut das ungeklärte Verhältnis zwischen Anwälten und nicht-anwaltlichen Dienstleistern illustrieren, vor allem die Frage, ob der Begriff der Inkassodienstleistung nach § 2 Abs. 2 RDG auch die Abwehr von Forderungen umfasst. Daneben belegt die Entscheidung einen unwürdigen Kleinkrieg zwischen einer Kammer des Landgerichts Berlin und dem VIII. Zivilsenat. Schließlich geht die Entscheidung in verbraucherrechtlicher Sicht neue Wege – am EuGH vorbei.
Zitiervorschlag: Schweiger, LRZ 2022, Rn. 439, [●], www.lrz.legal/2022Rn439.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2022Rn439
Mit dem Scheitern des Verbandssanktionengesetzes (VerSanG) im letzten Jahr stellt sich die Frage nach der Zukunft des Rechts der Verbandssanktionierung in Deutschland neu. Ausgehend von der aktuellen Rechtslage untersucht der Beitrag das Potential bisheriger Reformvorschläge und erarbeitet mit Blick auf die Aussagen im neuen Koalitionsvertrag denkbare Eckpunkte eines künftigen Verbandssanktionenrechts.
Zitiervorschlag: Lachenmann/Stürzl, LRZ 2022, Rn. 418, [●], www.lrz.legal/2022Rn418.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2022Rn418
Die Höhe und Anzahl verhängter Datenschutz-Bußgelder stieg zuletzt stetig an. Obwohl die DSGVO bereits seit Mai 2018 gilt, sind noch zahlreiche Fragen zu Geldbußen ungeklärt. Der EuGH wird sich demnächst zur praxisrelevanten Frage äußern, ob die Aufsichtsbehörden bei der Verhängung von Geldbußen ermitteln müssen, inwieweit der Verstoß auf Leitungsebene begangen wurde.
Zitiervorschlag: Rath/Petruzzelli/De Vries, LRZ 2022, Rn. 388, [●], www.lrz.legal/2022Rn388.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2022Rn388
Mit dem verpflichtenden Einsatz der neuen EU-Standardvertragsklauseln (auch SCC – Standard Contractual Clauses genannt) müssen Unternehmen nun eine Risikoeinschätzung vom Datenschutzniveau im Drittland des Datenempfängers in Gestalt eines Transfer Impact Assessments (TIA) durchführen. Orientierungshilfe in dieser teilweise schwer überschaubaren Situation ist gefragt.
Zitiervorschlag: Riemenschneider/Hermann, LRZ 2022, Rn. 368, [●], www.lrz.legal/2022Rn368.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2022Rn368
Die Demission des ehemaligen Chefredakteurs der BILD-Zeitung hat weltweit für Schlagzeilen gesorgt und beschäftigt jetzt auch die Pressekammer Hamburg und den Pressesenat am Hanseatischen OLG. Der Beitrag beleuchtet die Entscheidungen der beiden Mediengerichte aus dem einstweiligen Verfügungsverfahren.
Haas, LRZ 2022, Rn. 348, [●], www.lrz.legal/2022Rn348.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2022Rn348
Der BGH erteilt richterlichen Internetrecherchen im Zivilprozess die Absolution. Dabei verkennt er, dass der „surfende Richter“ mit mehreren zivilprozessualen Grundsätzen in Konflikt gerät. Zudem eröffnen eigenständige Internetrecherchen, vor allem in Abwesenheit der Parteien, ein Einfallstor für kognitive Verzerrungen. Jedenfalls ist die Vorschrift des § 291 ZPO keine geeignete Rechtsgrundlage; in der Sache handelt es sich regelmäßig um eine Beweisaufnahme von Amts wegen.