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Zitiervorschlag: Kaufold/Rosenthal, LR 2018, S. 189, [●], www.lrz.legal/2018S189
Neben großen Konzernen hat auch der deutsche Mittelstand das Potenzial automatischer Entscheidungsfindung unter Verwendung von Machine-Learning Algorithmen erkannt und Projekte im Bereich Data Science und Künstliche Intelligenz angestoßen, um technisch nicht ins Hintertreffen zu geraten.[1] Angesichts der dazu erforderlichen umfangreichen Nutzung von größtenteils personenbezogenen Daten und erheblichen Regulierungsanstrengungen des europäischen Gesetzgebers, wird die effektive Umsetzung von Compliance-Anforderungen und Data Governance zum Wettbewerbsvorteil, indem Entwicklern die rechtlich zulässige Nutzung qualitativ hochwertiger Daten ermöglicht wird, ohne den Entwicklungsprozess durch Compliance-Anforderungen auszubremsen.
Gerade bei neuen KI-Projekten kann durch die Berücksichtigung rechtlicher und struktureller Anforderungen in der Planungsphase die Arbeit der Entwickler nachhaltig unterstützt werden – der Beitrag zeigt dazu anhand eines Machine-Learning-Modells Best-Practices und Privacy-by-Design Grundsätze auf.
Zitiervorschlag: Rosenthal, LRZ2018, S. 173, [●], www.lrz.legal/2018S173
Künstliche Intelligenz (KI) ist in unserem Alltag angekommen. Sie gilt als die Schlüsseltechnologie der Zukunft, die Aufgaben in Industrie, Gesellschaft und Wissenschaft erleichtern wird. Bereits heute kommen KI-Anwendungen im IT-Bereich, Kundenservice, Vertrieb, Fertigung und Betriebsabläufen zum Einsatz. Immer mehr Unternehmen setzen auf KI und Machine Learning, um Prozesse zu optimieren, Prognosen zu generieren oder für autonome Diagnoseverfahren. Bei allen Vorteilen, die sich durch den Einsatz von KI-Anwendungen ergeben, muss sich dennoch die Frage nach der rechtlichen Handhabung dieser vielversprechenden Technologie stellen. Insbesondere der rasante technische Fortschritt generiert in immer kürzeren Zeiträumen neue rechtliche Fragestellungen, wie z. B. nach der Haftung und dem Datenschutz. Letzteres wird zentraler Gegenstand dieses Beitrags sein, mit speziellem Fokus auf das Verhältnis von KI zur neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.05.2018 europaweit gilt. Im Zentrum steht dabei das Problem der Vereinbarkeit automatisierter Entscheidungen mit den Rechten der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen.
Werden die strengen Anforderungen der DSGVO den Einsatz und die Entwicklung von KI bremsen oder bietet das neue Regelwerk gar Chancen für den Anwender?
Zitiervorschlag: Remmertz, LR 2018, S. 163, [●], www.lrz.legal/2018S163
Auf den ersten Blick stehen sich zwei Lager scheinbar unversöhnlich gegenüber: Auf der einen Seite die Legal-Tech-Enthusiasten, die aus ihrer Sicht innovationshemmende Gesetze wie das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) lieber heute als morgen abschaffen möchten und auf der anderen Seite die Wächter des Berufsrechts, die Verbraucher vor unqualifizierten Legal-Tech-Anbietern schützen wollen. Doch es gibt auch vermittelnde Positionen, die eine Regulierung im RDG im Interesse aller anstreben und so einen aktuell mit zunehmender Härte geführten Streit um die Zulässigkeit von Legal Tech nach dem RDG befrieden könnten.
Zitiervorschlag: Hartung, LR 2018, S. 137, [●], www.lrz.legal/2018S137
Legal Tech ist cool, alternative Anbieter machen Furore. Aber: sind sie legal oder betreiben sie unerlaubte Rechtsberatung?
Zitiervorschlag: Wende, LR 2018, S. 108, [●], www.lrz.legal/2018S108
Der Roboter, der alleine einkaufen geht – noch klingt dies wie Zukunftsmusik, doch angesichts der rasanten Fortentwicklung der Technik ist es vielleicht schon bald Wirklichkeit. Tatsächlich ausprobiert wurden u.a. immerhin schon Roboter, die Pakete zustellen.[1] Was passiert nun, wenn der Roboter bei seiner Einkaufstour an einem parkenden Auto entlangschrammt oder jemandem über die Füße fährt und dadurch einen Sach- oder gar einen Personenschaden verursacht? Immer wieder wird die Frage aufgeworfen, ob das derzeit geltende Haftungsrecht geeignet ist, um etwaige Schadensfälle sachgerecht zu lösen. Kontrovers diskutiert wird in diesem Zusammenhang neben Ideen einer Haftungsgemeinschaft verschiedener Wirtschaftsakteure und eines Pflichtversicherungssystems eine gesteigerte Bedeutung der Produkthaftung.[2]
Zitiervorschlag: Seidel, LR 2018, S. 84, [●], www.lrz.legal/2018S84
Die DSGVO liefert die Mittel zur Datensouveränität – warum gerade dafür junge Unternehmen gebraucht werden.
Zitiervorschlag: Filbinger, LR 2018, S. 89, [●], www.lrz.legal/2018S89
Der folgende Beitrag ist eine Buchrezension zu: Kütük-Markendorf, Rechtliche Einordnung von Internetwährungen im deutschen Rechtssystem am Beispiel von Bitcoin; Spindler/Wiebe (Hrsg.): Schriften zum Wirtschafts- und Medienrecht, Urheberrecht und Immaterialgüterrecht, Peter Lang, Frankfurt am Main.
Zitiervorschlag: Tappen/Geissler/Kirst, LR 2018, S. 39, [●], www.lrz.legal/2018S39
In der digitalen Welt werden immer mehr Verbraucherdaten massenhaft zugänglich gemacht, aufbereitet, aggregiert und analysiert. Dies macht sich vor allem am Beispiel der Online-Werbung bemerkbar, bei der dem Nutzer schon nach wenigen Suchen individualisierte Werbung angezeigt wird.
Zitiervorschlag: Braegelmann, LR 2018, S. 4, [●], www.lrz.legal/2018S4
Der deutsche und der europäische Gesetzgeber treiben die Digitalisierung immer weiterer Bereiche des Justizwesens voran: Nicht mittels einer einzigen, umfassenden Reform, sondern durch eine Vielzahl von Gesetzen, Gesetzesvorschlägen und Konsultationen. Offensichtlich gibt es viel Unzufriedenheit mit den bisherigen, als ineffizient und langwierig empfundenen Vorgängen.