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Zitiervorschlag: Thiel/Muhs, LR 2018, S. 207, [●], www.lrz.legal/2018S207
Woran denken Sie bei "Digitalisierung"?
An die vernetzte Welt des "Internet of Things", selbstfahrende Autos, selbstlernende Serviceroboter, Blockchain, Smart Contracts, LegalTech, PropTech und FinTech? Der technische und, konkret, der digitale Wandel entfaltet sich mit wachsender Geschwindigkeit und schafft eine Allgegenwart, die viele beflügelt und manchen verunsichert. Zuhause wissen wir schon heute kaum mehr, wie viele unserer Geräte mit dem Internet verbunden sind. Für unsere Kinder sind Smartphone, Social Media und digitale Vernetzung bereits so selbstverständlich wie die Luft zum Atmen.
Zitiervorschlag: Riehm/von Lewinski, LR 2020, S. 73, [●], www.lrz.legal/2020S73
Wohl kaum jemals ist die Bedeutung der Qualität von Daten und des Umgangs mit diesen so deutlich vor Augen getreten wie während der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie. Täglich sehen wir neue Zahlen aus unterschiedlichen Quellen (RKI, Johns Hopkins Universität, …), täglich wird deren Aktualität und Qualität bekräftigt oder in Zweifel gezogen, ihre Kontextbezogenheit betont oder geleugnet, ihre Relevanz unterstrichen oder bestritten. Gleichzeitig sind es genau diese Daten, mit denen die wohl einschneidendsten staatlichen Maßnahmen begründet und gerechtfertigt werden, die jemals in neuzeitlichen Demokratien von Regierungen getroffen wurden.
Zitiervorschlag: Klock, LR 2018, S. 204, [●], www.lrz.legal/2018S204
Für mehr als 15 Millionen Menschen wird der individuelle Rechtsschutz durch den Umfang einer abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung bestimmt. Deckt einer von den 21 Millionen abgeschlossenen Rechtsschutzsversicherungsverträgen die Kosten für die anwaltliche Beratung, bestenfalls ohne Selbstbeteiligung, fällt der Gang zum Rechtsanwalt wesentlich leichter oder kommt überhaupt erst in Frage
Doch selbst an dieser Stelle tritt des Deutschen angeborene Vernunft ein, der sich fragt, ob das Rechtsproblem groß genug sei, um die Versicherung damit zu „belasten“. Immerhin droht die Kündigung der Police seitens der Versicherung.
Dieses Selbstverständnis der Versicherungsnehmer sorgte Jahrzehnte dafür, dass das Rechtsschutzbedürfnis der Verbraucher gedeckt war. Es entwickelte sich eine gewisse Lethargie und Akzeptanz, kleine Rechtsprobleme einfach zu akzeptieren – eine Lösung lohnt sich ja sowieso nicht.
Zitiervorschlag: Hennemann, LR 2020, S. 77, [●], www.lrz.legal/2020S77
Dieser Beitrag – ursprünglich als Auftakt zur Tagung „Input Control – Datenqualität und Datenvalidität als Grundlage rechtlicher Automatisierungsprozesse“ angedacht – soll einen kurzen Einblick in die Höhen und Tiefen, vielleicht auch Untiefen, der facettenreichen Datenrichtigkeit geben*.
Zitiervorschlag: Saliba, LR 2018, S. 197, [●], www.lrz.legal/2018S197
Die Digitalisierung hat inzwischen alle Unternehmensbereiche erfasst. Mit Legal Tech wurden die internen Rechtsorganisationen von Unternehmen ins Visier genommen, um grundlegende Potenziale zu heben und regulatorische Pflichten verantwortungsbewusst wahrnehmen zu können.
Aber auch dieser Markt bietet inzwischen unzählige Tools mit unterschiedlichen Schwerpunkten, verschiedene Anbieter mit divergierenden Services, wie auch mannigfaltige Ansatzmöglichkeiten, um die eigene Digitalisierungsstrategie zu definieren und zu verfolgen. Ein solcher Eingriff ins Unternehmen ist tiefgreifend und möchte optimal konzipiert werden, damit sämtliche Anspruchsgruppen befriedigt und der gewünschte Erfolg erzielt werden kann..
Zitiervorschlag: Schuster, LR 2020, S. 61, [●], www.lrz.legal/2020S61
Die Bezeichnung „Legal Tech“ ist im allgemeinen Sprachgebrauch der Juristen angekommen. Besucht man in Deutschland Konferenzen und wohnt Diskussionen bei, entsteht leicht der Eindruck, „Legal Tech“ sei eine allgemeingültige Bezeichnung und kann deshalb als Nenner für sämtliche Diskussionen dienen. Dies ist jedoch mitnichten der Fall. Legal Tech erfasst ein extrem breites Feld. Für den Einen ist Legal Tech die neue Kanzleisoftware, die die Dokumentenablage erleichtert, für den Anderen schon der Einsatz der selbständig subsumierenden künstlichen Intelligenz. Vielen Diskussionen, die um den Legal Tech Hype stattfinden, fehlt es daher leider an der für die Juristen eigentlich so elementaren Konkretisierungsschärfe, denn wie schon Konfuzius wusste: „Wenn über das Grundsätzliche keine Einigkeit besteht, ist es sinnlos, miteinander Pläne zu machen“.
Zitiervorschlag: Bach-Michaelis, LR 2018, S. 183, [●], www.lrz.legal/2018S183
Manchmal fühlt es sich an, als würden wir in der Zukunft leben. Soziale Medien boomen. Nahezu alles kann mit dem Smartphone geregelt werden, nicht einmal mehr für die Identifizierung zur Eröffnung eines Bankkontos muss man persönlich zur Post – das geht heutzutage via App. Millionen von Digital Natives und Digital Immigrants tragen kleine, leistungsstarke Computer bei sich, die sie jederzeit mit allem und jedem vernetzen. Nicht nur das: Viele Mandanten halten die Nutzung mobiler Endgeräte für selbstverständlich. Wieso also sollten Rechtsanwälte das nicht für ihren Geschäftserfolg nutzen? Schließlich ist Legal Tech für viele kein Fremdwort mehr, interne Prozesse der Kanzleiorganisation sind ohnehin zu weiten Teilen digitalisiert. Da ist es nur der logische nächste Schritt, auch die Beziehung zu den Mandanten digital abzubilden. Bei richtiger Umsetzung beschleunigen Anwälte den Geschäftserfolg ihrer Kanzlei damit erheblich. Hashtag: #businessbeschleunigung!
Zitiervorschlag: Jensen, LR 2020, S. 17, [●], www.lrz.legal/2020S17
Legal Tech ist dieser Tage in aller Munde. Wenige Wochen, nachdem der BGH das Geschäftsmodell www.wenigermiete.de der LexFox GmbH für „noch“ von einer Inkassolizenz gedeckt und damit für RDG-konform gehalten hat, blies der Financialright Claims GmbH der Sturm ins Gesicht, als das LG München I deren Aktivlegitimation mit der Begründung verneinte, dass die Abtretung von Ansprüchen von im LKW-Kartell geschädigten Spediteuren nach § 134 BGB wegen RDG-Widrigkeit des Geschäftsmodells nichtig ist.Vor dem Hintergrund dieser großen Entwicklungen, welche die Experten und Gerichte voraussichtlich noch für geraume Zeit beschäftigen werden, erscheint der Gegenstand dieses Beitrags vergleichsweise harmlos, obwohl er es nicht weniger in sich hat. Konkret geht es darum, dass die Legal-Tech-Welt einen weiteren, lukrativen Geschäftsbereich identifiziert und auch schon teilweise besetzt hat, nämlich das Geschäft mit Abfindungen gekündigter Arbeitnehmer. Diese Tätigkeit wird im Folgenden als „Abfindungsinkasso“ bezeichnet, wohlwissend allerdings, dass nicht alle Anbieter überhaupt über eine Inkassolizenz nach § 10 RDG verfügen und dass es sich in Wahrheit um gar kein Inkasso handelt, wie im Weiteren zu zeigen sein wird.
Zitiervorschlag: Tutschka, LR 2018, S. 179, [●], www.lrz.legal/2018S179
In contrast to purely legal professional advice, legal coaching is the accompaniment and support of the client by an experienced lawyer or attorney according to the quality standards developed by the professional associations for coaching, with a focus on the interests and needs of the client. It increases the lawyer's competence in communication skills and conflict management and thus relies on soft skills. However, unlike the additional training in mediation, the decisive advantages are that the lawyer does not lose his partiality and thus not his mandate and that it can be applied both as a complete coaching process and selectively in the mandate.
Zitiervorschlag: Durmus/Engelhardt, LR 2020, S. 9, [●], www.lrz.legal/2020S9
Künstliche Intelligenz ist eine der brisantesten technologischen Entwicklungen unseres Zeitalters. Insbesondere das vielseitig eingesetzte Machine Learning als Teilbereich hiervon wirft bestimmte datenschutzrechtliche Fragen auf. Verarbeitungen von personenbezogenen Daten in Machine Learning Systemen sind möglicherweise intransparent und für die betroffenen Personen mit Risiken verbunden. Auf der anderen Seite sind Wege denkbar, mit denen KI für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben eingesetzt werden kann.