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Zitiervorschlag: Aumann, LR 2018, S. 74, [●], www.lrz.legal/2018S74
At first, the legal profession may seem more immune to this trend, as it is notorious for using complex language, incomprehensible to all but legal experts. Recently, however, it is becoming clear that AI is poised to make headway in this profession as well. Several studies have considered the potential areas in which AI technology can be beneficial and how this could transform the role of lawyers in delivering legal services.
While it is apparent that AI will be able to perform some legal tasks, it is universally assumed that the quality of the work will be inferior to that of humans, especially when compared to professional lawyers. Training, experience, professionalism, and tradition have convinced lawyers - and many of their clients — that manual labor ensures the best outcomes. But is it really so? Do trained lawyers necessarily outperform machines?
Zitiervorschlag: Brooks, LR 2019, S. 207, [●], www.lrz.legal/2019S207
Legal document automation is not scary. Automating the creation of documents is not intended to replace, minimise or threaten what lawyers do. Lawyers always have been, and always will be, the guardians of legal documents that form the basis of all business. But by automating certain parts of the process, they can be liberated to focus on elements of the role that add real value.
Zitiervorschlag: Neumeier, LR 2020, S. 290, [●], www.lrz.legal/2020S290
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) findet auch auf M&A-Transaktionen Anwendung. Dies wurde zuletzt eindrucksvoll verdeutlicht, als die Aufsichtsbehörde in Großbritannien (ICO) gegen eine internationale Hotelkette im Juli 2019 eine Geldbuße in Höhe von rund EUR 110 Mio. verhängte, die kürzlich auf EUR 20.450.000 reduziert wurde. Der Grund war eine Cyber-Attacke, die beim Erwerb einer anderen Hotelkette aufgrund eines nicht ordnungsgemäß durchgeführten Due Diligence Prozesses nicht erkannt wurde.
Zitiervorschlag: Barnett, LR 2018, S. 67, [●], www.lrz.legal/2018S67
Technology has the potential to reshape the legal-landscape so that average wageearners can access legal advice using a smart-phone application. Access solutions in other industries, such as ride-hailing, can serve as precedent to develop new legal technology. Nevertheless, this is an exciting opportunity for lawyers and technologist alike.
Zitiervorschlag: Koss, LR 2019, S. 196, [●], www.lrz.legal/2019S196
Obwohl deutsche Unternehmen in Sachen Compliance noch nie so gut aufgestellt waren wie heute, mussten im vergangenen Jahr im Ländervergleich deutsche Unternehmen die meisten Compliance-Fälle verbuchen. Dem internationalen „Whistleblowing Report 2019“ zufolge sind in deutschen Unternehmen mit gut 43% am häufigsten Compliance-Probleme aufgetreten, gefolgt von britischen mit 40%, den französischen mit 38% und den Schweizer Unternehmen mit 35%. Dabei ist Compliance gar nicht schwer: Streben Sie nicht einfach nach Compliance, sondern nach Compliance Excellence!
Zitiervorschlag: Nothelfer, LR 2020, S. 276, [●], www.lrz.legal/2020S276.
Ferner problematisch ist – sowohl aus juristischer als auch aus rechtspolitischer Sicht – die vom Gesetzgeber gewählte Definition von eSport. Auf rechtlicher Ebene besteht bislang kein gesetzesübergreifendes einhelliges Begriffsverständnis. Anders ist dies für die Regelung in § 22 Nr. 5 BeschV.
Zitiervorschlag: Becher, LR 2018, S. 62, [●], www.lrz.legal/2018S62
Die LegalTech-Szene hat den Rechtsanwalt zur bedrohten Art erklärt. Ein Großteil seiner Aufgaben sei triviale Subsumtion und mittels smarter Algorithmen schon bald digitalisierbar.
Zitiervorschlag: Saliba, LR 2019, S. 186, [●], www.lrz.legal/2019S186
Das Zeitalter der Digitalisierung schreitet voran und mit ihm auch die aus digitalisierten Vorgängen gewonnenen Daten. Der Ertrag an Daten ist quantitativ wie qualitativ spürbar. Nicht viele Unternehmen erkennen das Potenzial dieser neuerdings anfallenden Datenmengen. Die Mehrwerte zeigen sich regelmäßig erst in organisierten Datenlandschaften. Initialer Anlass zur Auseinandersetzung mit den Erkenntnissen gut organisierter Unternehmen sind immer häufiger werdende Ansprüche, welche an Vertragspartner gestellt werden.
Zitiervorschlag: Nothelfer, LR 2020, S. 266, [●], www.lrz.legal/2020S266.
Der vorliegende zweiteilige Aufsatz beschäftigt sich mit der ersten Norm im deutschen Rechtssystem, die „eSport“ als Tatbestandsmerkmal normiert: § 22 Nr. 5 BeschV. Diese betrifft die Visa-Vergabe an Nicht-EU-Ausländer, die in Deutschland „eSport in Form eines Wettkampfes zwischen Personen berufsmäßig ausüben“ möchten. In seinem ersten Teil geht der Aufsatz in gebotener Kürze auf die hierfür relevanten Besonderheiten der eSport-Branche sowie ihre Regulierung de lege lata ein. Im Anschluss wird der Gesetzgebungsprozess des § 22 Nr. 5 BeschV dargestellt und dessen Telos herausgearbeitet. Im Hauptteil folgt eine kritische Untersuchung des Regelungskomplexes um das eSport-Visum, die schließlich im zweiten Teil der Publikation fortgesetzt wird. Die Untersuchung erschöpft sich indes nicht nur in Kritik, sondern bietet gezielt Verbesserungsvorschläge an.
Zitiervorschlag: Lotz, LR 2018, S. 25, [●], www.lrz.legal/2018S25
Im Rechtswesen herrscht noch immer ein gespaltenes Verhältnis zur digitalen Transformation. Bestehen aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten wirklich Gründe für die Zurückhaltung bei der digitalen Transformation oder gibt es nicht doch Möglichkeiten für eine nachhaltige elektronische Dokumentation?