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Zitiervorschlag: Schmid, LR 2021, S. 1, [●], www.lrz.legal/2021S1
Am 12. Oktober 2020 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) einen Bericht über den sog. „digitalen Euro“. Der Bericht wurde von einer Task Force erstellt, die im Januar 2020 von dem Regierungsrat der EZB eingesetzt wurde. In diesem Bericht wird u.a. auf Fragen der Erforderlichkeit, des Nutzens, des rechtlichen Rahmens und der technischen Umsetzung des digitalen Euro eingegangen.
Der digitale Euro ist eine sog. „central bank digital currency (CBDC)“, also eine digitale Währung einer Zentralbank, und somit eine Verbindlichkeit des Eurosystems, die in digitaler Form als Ergänzung zu Bargeld und Zentralbankeinlagen erfasst wird. Der digitale Euro würde eine weitere Möglichkeit sein, den Euro auszuliefern und wäre keine neue Parallelwährung. Die EZB legt sich noch nicht auf eine technische Umsetzung des digitalen Euro fest; sie möchte vielmehr im Rahmen einer Testphase bis Mitte 2021 die Frage beantworten, ob die Arbeit an der Umsetzung des digitalen Euro fortgesetzt werden soll.2 Die Bürger der Europäischen Union werden derzeit im Rahmen einer Umfrage an der Frage der Einführung des digitalen Euro beteiligt.
Zitiervorschlag: von Bünau, LR 2018, S. 98, [●], www.lrz.legal/2018S98
Basis aller heutigen Künstlichen Intelligenz sind bekanntlich Algorithmen. Diese sind in den letzten Jahren in zunehmendem Ausmaß in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Dabei schwankt der Grad an thematischer Souveränität und Güte der einzelnen Wortmeldungen aus Presse, Politik und Gesellschaft teils erheblich. Headlines zum Thema Künstliche Intelligenz können zuweilen Verwirrung stiften: „Männer sind leichter durch Künstliche Intelligenz zu ersetzen als Frauen“, titelt beispielsweise die Neue Zürcher Zeitung. „Künstliche Intelligenz ist sehr viel gefährlicher als Atomwaffen“, lässt das Handelsblatt verlauten. Und RP online überrascht mit „Künstliche Intelligenz aus Japan - Roboterfrau wird Krankenschwester“. Was unter den Akteuren der Debatte um KI allgemein als gesetzt angesehen wird, ist, dass Algorithmen massiv in unser aller Leben eingreifen werden - oder das sogar schon tun. Das soll hier gar nicht bestritten werden. Trotzdem muss man sagen: Wirklich fundiertes Wissen fehlt fast allen, die sich zu diesem Thema zu Wort melden. Dessen ungeachtet fühlen sich viele zu Urteilen inspiriert, die über eine sorgenfreie Zukunft bis hin zum vollständigen Untergang der Menschheit reichen. Angesichts dieser lückenhaften Aufklärung über ein Thema, das imstande ist, gleichzeitig so viel kollektive Angst und Hoffnung auszulösen, ist es durchaus nicht verwunderlich, dass ein stark ausgeprägter Reflex der Debatte die laute Forderung nach Transparenz ist. Das, was da kommt, egal was es macht, egal für wen, es soll, nein es muss - Unbedingt! - transparent bleiben. Denn Transparenz ist Basis unserer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung und die gilt es zu schützen - soweit sind sich (fast) alle einig. Doch was meinen wir eigentlich, wenn wir von Transparenz in Bezug auf Algorithmen sprechen?
Um das zu klären, müssen zunächst noch einige andere Fragen grundsätzlich erörtert werden. Das ist angesichts der angesprochenen, teils desolaten, Informationslage dringend geboten.
Zitiervorschlag: Cedeño, LR 2020, S. 197, [●], www.lrz.legal/2020S197.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2020S197
The legal industry is one of the oldest and most mature industries in the world. Centuries ago, the legal system used to be a simple case of right and wrong. However, the industry has since grown to accommodate our ever-changing society. When we look at today's world, we see that digitization has taken over. However, the legal industry is still a bit slow to move away from its dependency on paper workflows. That said, since the introduction of blockchain technology1 to business, there has been a need for lawyers in the blockchain ecosystem. Top businesses like IBM, Facebook and PwC advertise positions for blockchain-based lawyers constantly. This is an indication that there are significant use cases for blockchain in the legal industry.
According to a research report2 on legal firms, a total of 41% will integrate the blockchain in transactional legal services, while 21% will use it for business support and the remaining 31% for high-value legal services. These numbers are proof that there has been a shift from the paper-centric system. Blockchain technology is a transparent, immutable and secure distributed ledger that will enable lawyers to record and solve various types of legal matters. It could provide the legal system with multiple use cases including intellectual property rights, smart contracts, land registry, supply chain, chain of custody and litigation and settlements among others.
Zitiervorschlag: Degginger/Gutmann, LR 2020, S. 337, [●], www.lrz.legal/2020S337
Um Betriebsausfälle und eine persönliche Haftung zu vermeiden, sollten Geschäftsführer ihre Unternehmen vor Cyberattacken ausreichend schützen. Hilfestellung bieten insbesondere anerkannte IT-Sicherheitsstandards und Versicherungslösungen.
Die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft schreitet mit großen Schritten voran. Nicht erst die Coronapandemie fordert den Auf- und Ausbau digitaler Infrastrukturen (Stichwort Home-Office). Stand 2018 arbeitete bereits jede vierte Maschine in deutschen Fabriken vernetzt, Tendenz steigend.
Gleichzeitig erlitten in den Jahren 2018/2019 laut einer Umfrage des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien in Deutschland 75 % der befragten Unternehmen eine Cyberattacke. Derartige Angriffe sind vielfältig: Sie reichen von der Ausspähung von Daten über die Beeinträchtigung der Erreichbarkeit von Webservern bis hin zur Infizierung ganzer unternehmensinterner IT-Systeme mit Schadsoftware. Ein besonders beliebtes Angriffsziel stellen dabei mittelständische als GmbH fungierende Unternehmen in der Größe 100-499 Mitarbeiter dar. Der vorliegende Artikel beleuchtet zum einen die rechtlichen Rahmenbedingungen der IT-Sicherheit in Unternehmen. Zum anderen soll er mittelständischen Unternehmen als Praxishilfe zur Umsetzung von Präventivmaßnahmen sowie zur Sicherstellung möglichst effizienten Schadensersatzes nach einer Cyberattacke dienen.
Zitiervorschlag: Kaufmann, LR 2018, S. 120, [●], www.lrz.legal/2018S120.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2018S120
Blockchain technology and the General Data Protection Regulation (GDPR) have both received considerable media attention. The GDPR was created against a backdrop of centralized data processing and does not take decentralized approaches such as blockchain into account. Accordingly, blockchain protocols and implementations pose significant challenges to the application of the GDPR. Notwithstanding, blockchain technology can also be seen as a means of data protection.
This three-part essay explores the application of the GDPR to blockchain-based data processing. Part one deals with the question of determining the data controller in blockchain systems because numerous responsibilities rest upon the data controller under the GDPR. This regulation is based on the assumption that there is always a data controller behind any processing of personal data. However, the data protection concept of ‘control’ does not accord with very notion of decentralized data processing.
Zitiervorschlag: Oloniyo, LR 2020, S. 180, [●], www.lrz.legal/2020S180
The legal tech industry has grown to be one of the most attractive and lucrative sectors over the last few years. The arrival of digital products has ushered in software applications and automation tools that reduces the huge work-load of law firms, permitting lawyers to focus on important tasks that drives business value. Book Moore, founder of My-virtual lawyer spoke about the benefits of automating legal practice at an impressive interview conducted by the American Bar Association.
“Automating your law practice can drastically improve your firm. We don’t take the human element out of our practices, but we spend less time on menial task, and more time on things that require our skills and expertise”.
Zitiervorschlag: Schmidt/Klingen, LR 2020, S. 329, [●], www.lrz.legal/2020S329
Der Europäische Gerichtshof ("EuGH") hat am 16. Juli 2020 in seinem viel beachteten Urteil in der Rechtssache „Schrems II“ (C-311/18) einmal mehr das Spannungsverhältnis zwischen dem datenschutzrechtlichem Grundrechtschutz auf der einen und dem wirtschaftlichen Interesse an einem freien Datenfluss auf der anderen Seite deutlich aufgezeigt.
Nachdem im Nachgang des Urteils zunächst nur wenig konkrete Handlungsempfehlungen verfügbar waren, bestand für die meisten Unternehmen eine erhebliche Unsicherheit. Der Europäische Datenschutzausschuss ("EDSA") hat hierzu kürzlich zwei Handlungsempfehlungen veröffentlicht, wodurch sich mittlerweile klare Vorgaben herausbilden lassen. Die Anforderungen stellen jedoch eine hohe Hürde für internationale Datentransfers dar. Dies ist problematisch, da die Nutzung vieler Services ohne internationale Datentransfers nicht vorstellbar ist und europäische Alternativen in der Regel nicht existieren. Vor diesem Hintergrund ist die Frage berechtigt, ob das der erste Schritt in Richtung einer europäischen Datenlokalisierung ist.
Zitiervorschlag: von Bünau, LR 2018, S. 80, [●], www.lrz.legal/2018S80
Nachdem das Interesse an KI jahrzehntelang im Winterschlaf befindlich schien, entlädt es sich im aktuellen AI-Summer in einer vormals nicht gekannten Euphorie. Wohin man auch schaut, wird prophezeit, dass tiefgreifende Veränderungen anstehen und dass, wer jetzt nicht aufspringt, den Anschluss verpassen wird. So auch in den Rechtswissenschaften, auch wenn die KI-Welle hier vergleichsweise spät kommt. Hier hält die Künstliche Intelligenz als Teil des Legal Technology Booms Einzug und beginnt bereits langsam, ihr disruptives Potenzial zu entfalten. Doch während jenes Potenzial durchaus ernst zu nehmen ist und in der Tat unbestreitbar Veränderungen anstehen, sollte der weit verbreiteten Angst, Künstliche Intelligenz könnte den Juristen zuerst bevormunden und dann völlig abschaffen, mit Vorsicht begegnet werden. Stattdessen tut man gut daran, der Frage „Was ist Künstliche Intelligenz?“ ganz dezidiert nachzugehen – um die aktuellen Entwicklungen kritisch beurteilen zu können.[1]
Zitiervorschlag: Schön, LR 2020, S. 52, [●], www.lrz.legal/2020S52
Kanzleien befinden sich im Umbruch. Der Einsatz neuer Software wird in den Arbeitsalltag und die Bearbeitung von Mandaten integriert und gewinnt zunehmend an Bedeutung. In welchem Ausmaß und in welcher Form wird von vielen Faktoren abhängen. Da stellt sich die Frage, was genau den zukünftigen Erfolg dieser neuen Tools ausmachen wird. Sind es die neuen Datensätze und Programme per se oder müssen noch weitere Faktoren hinzukommen, um damit auch Innovationskraft auszulösen? Neue Technologien werden am Ende „ein Stück Software“ bleiben, die isoliert betrachtet, viele Bereiche verändern können, wenn die Umgebung sich entsprechend anpasst und Räume eröffnet werden, diese auch einzusetzen.
Zitiervorschlag: Hoffmann-Remy/Grote, LR 2020, S. 314, [●], www.lrz.legal/2020S314
War das Arbeiten im häufig so genannten „Home Office“ in den letzten Jahren schon stark vorangeschritten, hat es jedenfalls während der Corona-Krise eine neue Hochphase erlebt. Rund 36 Prozent der befragten Arbeitnehmer geben in repräsentativen Studien an, ständig oder zumindest an manchen Tagen von zuhause zu arbeiten. Das Ende der Fahnenstange dürfte, auch losgelöst von der Pandemie, noch lange nicht erreicht sein. Schon deutlich weiter als der Industriedurchschnitt sind schon viele Unternehmen der Digitalbranche, die komplett losgelöst von klassischen Betriebsbegriffen in rein virtuellen Organisationen arbeiten und für die „Home Office“ ein seit langen Jahren akzeptierter Standard ist. Wir geben im Folgenden daher einen kurzen Überblick über Einführung, Durchführung, Beendigung von solchen nicht an den Betrieb gebundenen Arbeitsweisen. Denkt man Digitalisierung konsequent auch in diesem Bereich, bietet „Legal Tech“ zahlreiche Möglichkeiten zur Beherrschung von Rechtsrisiken im Rahmen der Standardisierung von Prozessen, die wir jeweils kurz anreißen.