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Zitiervorschlag: Wendt/Jung, LR 2021, S. 59, [●], www.lrz.legal/2021S59
Dies ist die Fortsetzung des zweiteiligen Beitrags zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Regulierung Künstlicher Intelligenz auf europäischer Ebene. Während Teil I des Beitrags insbesondere den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen risikobasierten Regulierungsansatz erörtert hat, analysiert Teil II die Nutzbarkeit im Hinblick auf Anwendungen im Rechtsverkehr.
Zitiervorschlag: Kaufmann, LR 2019, S. 88, [●], www.lrz.legal/2019S88
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2019S88
Trackers use a number of different methods, such as browser cookies, fingerprints, IP-addresses and so forth, to track the behaviour of Internet users. They collect data on users and aggregate them into profiles, which can then be used as a basis for targeted advertising. Before the GDPR became applicable on 25 May 2018, sec. 15 para. 3 German Telemedia Act allowed providers of telemedia services to create pseudonymous user profiles for the purpose of advertising, market research or the adequate implementation of telemedia services. However, since 25 May 2018, the data privacy provisions in the German Telemedia Act are no longer applicable. As the ePrivacy Regulation is still under discussion, the lawfulness of online data processing is currently governed only by the GDPR.
Zitiervorschlag: Levien, LR 2020, S. 156, [●], www.lrz.legal/2020S156
Die Nutzung von Open Source Software ist inzwischen Standard in der modernen Softwareentwicklung. Ihr Einsatz erfordert zwingend die Einhaltung der Lizenzbedingungen, um Rechtsverletzungen zu vermeiden. Denn im Falle von Lizenzverstößen drohen dem Verwender Konsequenzen, von Schadensersatz über Produktions- und Verkaufsausfälle bis hin zu Reputationsverlusten. Die Lösung ist ein professionelles Lizenzmanagement von Open Source Softwarebestandteilen und den jeweiligen Lizenzen.
Zitiervorschlag: Quarch/Silva, LR 2021, S. 58, [●], www.lrz.legal/2021S58
“In practice, court services of the future will be delivered as a blend of some or all of physical courtrooms, virtual hearings, and online courts.”, schreibt Richard Susskind in seinem opus magnum “Online Courts and the Future of Justice”.
Zitiervorschlag: Kürth, LR 2019, S. 57, [●], www.lrz.legal/2019S57
Vergegenwärtigt man sich als Jurastudent die Fortschritte, die Spracherkennungs- und -analysesoftware in der letzten Zeit verzeichnen konnten, so birgt dies durchaus Potenzial, zum Grübeln anzuregen hinsichtlich der eigenen Position im zukünftigen Wertschöpfungssystem der Rechtsberatung und des juristischen Arbeitsmarktes.
Zitiervorschlag: Sverdlov, LR 2020, S. 164, [●], www.lrz.legal/2020S164
A law firm can build its reputation based on what kind of clients and deals it can serve and the bigger the clients, the higher are the risks with the deals they bring on the table. When you sit with your client on one side of the table and on the other side you have the buyer/seller of a company and their law firm and financial advisors, you definitely do not want to lose the leverage you have (or the leverage you helped your client find) to win.
Zitiervorschlag: Köbler, LR 2021, S. 49, [●], www.lrz.legal/2021S49
In der Pandemie wurde vielerorts bei den Zivilgerichten § 128a ZPO vom Speicher geholt, ein wenig abgestaubt und aufgeweckt: Die mündliche Verhandlung per Video-Konferenz wird (nun endlich) vielfach angeordnet und durchgeführt.st
Zitiervorschlag: Evers/Lilienthal, LR 2020, S. 299, [●], www.lrz.legal/2020S299
Die Digitalisierung führt zur Disruption und Evolution bestehender Geschäftsmodelle. Das trifft auch den Rechtsmarkt, der immer mehr in Bewegung kommt und sich in den nächsten Jahren rasant weiterentwickeln wird. Dadurch ändern sich auch die Erwartungen und Anforderungen an das Kompetenzprofil von Rechtsberatern. Der Beitrag widmet sich diesen Future Skills.
Zitiervorschlag: Hillemann/Suchrow, LR 2021, S. 52, [●], www.lrz.legal/2021S52
Der zweiteilige Artikel erörtert wie die Blockchain genutzt werden kann, um die Anforderungen des neuen Lieferkettengesetzt einzuhalten. Hierbei wird der Hintergrund und Inhalt des vorgeschlagenen Lieferkettengesetzes dagestellt (Teil I) sowie Funktionsweisen und Anwendungsmöglichkeit der Blockchain erläurtert (Teil II).
Zitiervorschlag: Schuh/Friehoff, LR 2019, S. 43, [●], www.lrz.legal/2019S43
Spätestens seitdem Googles AlphaGo Algorithmus im März 2016 den weltbesten Spieler im wohl komplexesten Brettspiel “Go” deutlich schlug, sind die Begriffe Deep Learning und Neuronale Netze immer visibler geworden. Neben dem aufsehenerregenden Einsatz von Deep Learning in Brettspiel-Wettkämpfen entwickeln sich die Einsatzbereiche in fast allen Wirtschaftszweigen in hohem Tempo fort. Vor allem der juristische Bereich hält mit dieser Entwicklung jedoch nicht mit. Im folgenden Artikel werden wir nach einer technischen Einführung in Deep Learning beleuchten, welche Einsatzmöglichkeiten derzeit und in Zukunft in und außerhalb der Rechtswissenschaft bestehen. Im Anschluss werden wir mögliche Hürden aufzeigen, die einer schnelleren Entwicklung von juristische Deep Learning Anwendungen unter Umständen entgegenstehen.