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Zitiervorschlag: Solmecke, LR 2020, S. 41, [●], www.lrz.legal/2020S41
Wie so vieles ist auch der Wandel vom klassischen zum digitalisierten Sekretariat in weiten Teilen eine reine Gewöhnungssache. Anfangs mag die Arbeit etwas schleppend gehen und nicht jeder Mitarbeiter wird sich sofort zurechtfinden. Aber nach einiger Zeit stellt sich die Routine ein und selbst die Skeptiker finden sich mit dem neuen System ab. Das Sekretariat müssen Sie ebenso in diesen Prozess einbeziehen wie Ihre Anwaltskollegen. Kommunizieren Sie offen, was Sie planen und wie Sie sich die Umsetzung vorstellen. Gleichzeitig sollten Sie Bedenken und Vorschläge ernst nehmen und in Ihre Überlegungen einbeziehen.
Im Folgenden betrachten wir ein paar Punkte, die Sie bei der Digitalisierung des Sekretariats beachten sollten.
Zitiervorschlag: Hillemann/Suchrow, LR 2021, S. 77, [●], www.lrz.legal/2021S77
Dieser Beitrag ist eine Fortsetzung zu Hillemann/Suchrow, Das neue Lieferkettengesetz: Eine Chance für die Blockchain-Technlogie (Teil I), LR 2021, Das neue Lieferkettengesetz kann eine Startrampe für den Einsatz der Blockchain-Technologie in der sog. Supply Chain werden.
Zitiervorschlag: Kögl, LR 2019, S. 163, [●], www.lrz.legal/2019S163
Anwälte sind vermehrt Nutznießer von Artificial Intelligence, die ihre branchenspezifischen Anforderungen erfüllt.
Die Digitalisierung in Form von „Legal-Tech“ hat die Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen in Unternehmen längst erreicht und den juristischen Arbeitsalltag verändert. Intelligente Software wie der Contract Analyzer unterstützt Juristen bei der schnellen Vertragsanalyse und sorgt zugleich dafür, dass keine wichtigen Aspekte übersehen werden. Folgende Beispiele verdeutlichen, wie die Digitalisierung die Arbeit von Anwaltskanzleien und Rechtstabteilungen vorantreibt:
Zitiervorschlag: Solmecke, LR 2020, S. 55, [●], www.lrz.legal/2020S55
Kommen wir nun zu den Anwälten. Auch deren alltägliche Arbeit wird sich in der digitalisierten Kanzlei verändern. Die größte Umstellung ist natürlich die von der Papier- auf die E-Akte. Diesbezüglich bleibe ich bei meiner Empfehlung, Papier-Akten auch nach Einführung der E-Akte für einige Zeit parallel weiterlaufen zu lassen. Mit einer zu abrupten Umstellung ist niemandem geholfen. Allerdings wird nicht nur die Akte digitalisiert; ähnlich wie beim Sekretariat läuft ein Großteil der Anwaltsarbeit nun vollelektronisch ab.
Zitiervorschlag: Bauer/Sole, LR 2021, S. 70, [●], www.lrz.legal/2021S70
Der zweitelige Artikel beschäftigt sich mit der Frage, ob es Alternativen zu Uplaod-Filtern geben kann. Hierzu wird im ersten Teil des Artikels der rechtlichen Rahmen des kontroversen Art. 17 der EU-Copyrightreform dargestellt. In Teil II werden etwaige Umsetzungsvorschläge vorgestellt.
Zitiervorschlag: Kaufmann, LR 2019, S. 113, [●], www.lrz.legal/2019S113
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2019S113
Part 1 of this essay examines the technical background of web tracking as a means of collecting information for the purposes of marketing.1 Part 2 deals with the data privacy implications of web tracking.2
Zitiervorschlag: Gaertner, LR 2020, S. 48, [●], www.lrz.legal/2020S48
Achtsamkeitsbasierte Weiterbildungsangebote bzw. Mindful Leadership Seminare haben sich in Wirtschaft und Industrie durchgesetzt. Der nachfolgende Artikel beschäftigt sich mit der Frage, welche Vorteile diese Angebote auch im Anwaltsbereich bringen können. .
Zitiervorschlag: Kipker, LR 2021, S. 65, [●], www.lrz.legal/2021S65
On May 5, 2020, a new draft of the IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT Security Law 2.0, “IT-SiG 2.0”) was published, which has already been the subject of several legal discussions. In summary, the legislator intends to make changes and extensions to multiple legal acts, including Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Federal Cyber Security Authority Law, “BSIG”), Telekommunikationsgesetz (Telecommunications Law, “TKG”), Telemediengesetz (Telemedia Law, “TMG”) and Außenwirtschaftsverordnung (Foreign Trade and Payments Ordinance, “AWV”).
Zitiervorschlag: Kögl, LR 2020, S. 37, [●], www.lrz.legal/2020S37
Verträge und andere juristische Dokumente liegen meist in großen Mengen und in unstrukturierter Form vor. Machine-Learning-Verfahren helfen dabei, diese zu klassifizieren sowie relevante Informationen schnell zu sichten und effizienter zu analysieren. Damit wird ein klar messbarer Return of Investment erzielt. ROI-Betrachtungen sind meistens schwierig. Denn für einen aussagekräftigen Vergleich muss die Prozessdauer und Prozessqualität erst ohne und dann mit Einsatz einer neuartigen Verbesserungskomponente gemessen werden, um die Amortisationsgeschwindigkeit einer neuen Software zu belegen. Ein Paradebeispiel für schnell erzielten ROI ist der Einsatz von Advanced-Machine-Learning-Verfahren wie sie bei der Vertragsanalyse verwendet werden. Diese bieten konkret messbares Zeiteinsparungspotential. Das Gute dabei ist, dass die komplexe KI im Hintergrund läuft und die Anwendung für den User einfach ist.
Zitiervorschlag: Solmecke, LR 2020, S. 70, [●], www.lrz.legal/2020S70
Bei der Bearbeitung Ihrer Fälle kommen Sie unter Umständen häufiger an praktische Grenzen und benötigen Unterstützung. Gemeint ist nicht das Sekretariat – Diese Art der Unterstützung haben wir schon abgehandelt. Vielmehr geht es um die persönliche Wahrnehmung der Gerichtstermine. Denn egal ob Sie Einzelanwalt oder Mitarbeiter in einer Großkanzlei sind, für eine mündliche Verhandlung mehrere hundert Kilometer durch Deutschland zu reisen kostet unnötig Zeit, Geld und Nerven.