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Zitiervorschlag: Csaki/Schmitz, LRZ 2024, Rn. 561, [●], www.lrz.legal/2024Rn561.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2024Rn561
Zuletzt wurden durch das ALBVVG Anpassungen in § 130a SGB V vorgenommen, die Auswirkungen auf die Ausschreibungspraxis von Arzneimittelrabattverträgen haben. Hervorzuheben ist die Regelung, dass nunmehr bei bestimmten Arzneimitteln zwingend sogenannte „EU-Lose“ zu bilden sind. Die Konsequenz ist, dass eine klare Bevorzugung von innerhalb der EU oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums hergestellten Wirkstoffen gesetzlich vorgeschrieben wird. Hintergrund der Änderungen waren unter anderem erhebliche Versorgungsengpässe während und auch nach der Corona-Pandemie. Diese waren größtenteils auf Lieferschwierigkeiten von Arzneimitteln und/oder deren Wirkstoffen aus Indien und China zurückzuführen. Das gesetzgeberische Ziel der aktuellen Anpassungen bei Arzneimittelrabattverträgen und deren Ausschreibungen ist es, dass die Produktion von Arzneimitteln zurück in die EU verlagert wird. Durch die neuen regulatorischen Vorgaben soll zudem eine Art Frühwarnsystem für drohende Lieferengpässe geschaffen werden. Doch reichen die gesetzlichen Vorgaben und Anreize aus, um den deutschen Markt wieder attraktiver zu gestalten und die Produktion (zurück) in die EU zu verlagern?
Zitiervorschlag: Kreuels/Baumann, LRZ 2023, Rn. 764, [●], www.lrz.legal/2023Rn764.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2023Rn764
Das Vergaberecht stellt öffentlichen Auftraggebern einen breiten Werkzeugkasten zur Verfügung, um nachhaltig zu beschaffen. Umweltbezogenen Eignungs- und Zuschlagkriterien kommt dabei – inzwischen – eine besondere Bedeutung zu.
Zitiervorschlag: Engels, LRZ 2023, Rn. 350, [●], www.lrz.legal/2023Rn350.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2023Rn350
Transparenzregister sind „in“. Gerade erwägt die Bundesregierung über ein entsprechendes öffentliches Verzeichnis für den KI-Bereich, kaum dass das Register nach dem Geldwäschegesetz (GwG) in der Rechtswirklichkeit angekommen ist. Aber ist diese 2017 nach EU-Vorgaben geschaffene Katalogisierung überhaupt ihrerseits gelungen? Oder ist hier Stück für Stück ein Bürokratiemonster entstanden? Der Autor geht den Inhalten, den Entwicklungen und der Bedeutung des GwG-Transparenzregisters nach.
Zitiervorschlag: Heyers, LRZ 2023, Rn. 387, [●], www.lrz.legal/2023Rn387.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2023Rn387
Der Glasfaserausbau in Deutschland stockt trotz des erheblichen Bedarfs, der etwa infolge sog. mobilen Arbeitens und der technischen Anforderungen des sog. Home Entertainments entstanden ist; Deutschland liegt im internationalen Vergleich seit Jahren abgeschlagen auf den hinteren Plätzen. Kann diesem Mangel am besten durch Infrastrukturwettbewerb abgeholfen werden? Oder ist den Rufen aus der Politik nach einer „Koordinierung“ des Glasfaserausbaus zu folgen? Der nachfolgende Beitrag analysiert die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen der Debatte de lege lata und de lege ferenda.
Zitiervorschlag: Reuß/Templeton, LRZ 2023, Rn. 417, [●], www.lrz.legal/2023Rn417.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2023Rn417
An der Universität Göttingen wurde eine auf die Inhalte der Vorlesung „Grundkurs Zivilrecht I und II“ abgestimmte Webanwendung entwickelt, welche die juristische Falllösungstechnik auch jenseits der präsentischen Lehrveranstaltung bewusst schult. Durch Einbindung digitaler Unterstützungsfunktionen und „Blended Learning“-Elementen wird das interaktive Falltraining („FALLi“) mit bestehenden klassischen Vorlesungsinhalten verknüpft.
Zitiervorschlag: Linardatos, LRZ 2023, Rn. 448, [●], www.lrz.legal/2023Rn448.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2023Rn448
Führen Interaktionsgestaltungen, die Rationalitätsasymmetrien oder Reflexionslücken von Menschen ausnutzen (sog. Dark Patterns), zur Aufhebbarkeit oder Nichtigkeit des betroffenen Rechtsgeschäfts? Der Beitrag zeigt, dass eine insoweit desiderate Marktordnung nicht dem Vertrags- oder Schadensersatzrecht zu überantworten ist; stattdessen ist dies eine Aufgabe des Lauterkeitsrechts und marktverhaltensbezogenen Sondermaterien (z.B. WpHG).
Zitiervorschlag: Fries, LRZ 2023, Rn. 497, [●], www.lrz.legal/2023Rn497.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2023Rn497
Im Zuge der BGB-Digitalreform Anfang 2022 hat der Gesetzgeber in § 327a Abs. 3 BGB einen wichtigen Wegweiser aufgestellt. An dieser Vorschrift entscheidet sich, inwieweit sich Kombinationsverträge mit einem teilweise körperlichen und teilweise digitalen Vertragsgegenstand ausschließlich nach dem reformierten Kaufrecht oder auch nach dem neuen Digitale-Produkte-Recht beurteilen. Die Kontur des dafür geschaffenen Begriffs der Ware mit digitalen Elementen ist allerdings unscharf. Die folgende Darstellung diskutiert denkbare Kriterien für die Subsumtion unter diesen Begriff und leistet damit einen Beitrag zu einem besseren Verständnis der Vorschrift.
Zitiervorschlag: Römermann/Lolou, LRZ 2023, Rn. 520, [●], www.lrz.legal/2023Rn520.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2023Rn520
Spätestens mit der Veröffentlichung von ChatGPT ist künstliche Intelligenz (KI) auch in der Anwaltschaft angekommen. Welche Chancen, aber auch Herausforderungen sich daraus für den Rechtsmarkt ergeben, ist Thema dieses Beitrags.
Zitiervorschlag: Mielke/Wolff, LRZ 2023, Rn. 560, [●], www.lrz.legal/2023Rn560.
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In jüngster Zeit wird vermehrt über den Einsatz von Large Language Models wie ChatGPT in der Rechtsprechung nachgedacht. Der vorliegende Beitrag erläutert mögliche und bereits praktizierte Einsatzbeispiele dieser und anderer KI-Anwendungen und hinterfragt deren Potenzial in der Justiz.
Zitiervorschlag: Stiegler, LRZ 2023, Rn. 603, [●], www.lrz.legal/2023Rn603.
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In-App-Käufe haben eine zunehmende wirtschaftliche Bedeutung. Aus rechtlicher Sicht werfen sie grundlegende, praktisch bislang wenig geklärte Fragen auf: Kommt die Regelung des § 312j Abs. 3 BGB zur Geltung und welche Konsequenzen hat dies für einen wirksamen Vertragsabschluss? Zu welchem Zeitpunkt kommt überhaupt ein Vertrag zustande, und welche Partei gibt welche Art von Willenserklärung (Angebot oder Annahme) ab? Ab welchem Zeitpunkt muss der Unternehmer die erworbenen Inhalte „freischalten“, d.h. dem Verbraucher zur Verfügung stellen?