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Zitiervorschlag: Tillmanns, LRZ 2025, Rn. 1, [●], www.lrz.legal/2025Rn1.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2025Rn1
Ist die Vermietung einer – oftmals kostspieligen – Immobilie geplant, hat der Vermieter ein großes Interesse, die Vorsteuern geltend zu machen. Die Vermietung ist jedoch grundsätzlich umsatzsteuerfrei, so dass der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können Vermieter aber zur Umsatzsteuerpflicht optieren. Dies hängt im Ergebnis jedoch u.a. von der konkreten Nutzung des Mieters ab, worauf der Vermieter faktisch keinen Einfluss hat. Der Beitrag beleuchtet die richtige Einordnung von und den richtigen Umgang mit den daraus resultierenden umsatzsteuerlichen Risiken.
Zitiervorschlag: Kaeding, LRZ 2024, Rn. 1037, [●], www.lrz.legal/2024Rn1037.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2024Rn1037
Der Klimawandel und dessen Folgen sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Versorgung der Patientinnen und Patienten erfordern eine deutliche Ausrichtung der Gesundheitsversorgung auf Nachhaltigkeit. Auch wenn das geplante Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) diesen Aspekt unerwähnt lässt, enthält es doch Ansätze, die langjährigen Erfahrungen mit Nachhaltigkeitsmaßnahmen und – initiativen in Krankenhäusern in diesem Sinne fruchtbar zu machen.
Zitiervorschlag: Beck/Willeke, LRZ 2024, Rn. 988, [●], www.lrz.legal/2024Rn988.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2024Rn988
Die neuen Vorgaben der Europäischen Entgelttransparenz-Richtlinie (RL (EU) 2023/970) bringen erheblichen Anpassungsbedarf für Arbeitgeber mit sich. Der Beitrag bietet einen umfassenden Überblick über die Anforderungen an ein geschlechtsneutrales und transparentes Vergütungssystem, die neuen Information- und Berichtspflichten und die vorgesehenen Sanktionen bei Verstößen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Maßnahmen gelegt, die Arbeitgeber bereits jetzt umsetzen sollten.
Zitiervorschlag: Chrocziel/Bolata, LRZ 2024, Rn. 926, [●], www.lrz.legal/2024Rn926.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2024Rn926
Die Europäische Kommission hat sich als Amicus Curiae zur Handhabung von SEP/FRAND-Streitigkeiten geäußert. Der Aufsatz ordnet die Stellungnahme der Kommission vor dem Hintergrund der bisherigen europäischen und deutschen Rechtsprechung ein und untersucht potenzielle Folgen. Dabei wird deutlich, dass die Kommission eine Interpretation des EuGH-Urteils vertritt, die das Kräftegleichgewicht zwischen SEP-Inhabern und -Nutzern jedenfalls in Deutschland erheblich verändern könnte.
Zitiervorschlag: Dieckmann, LRZ 2024, Rn. 902, [●], www.lrz.legal/2024Rn902.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2024Rn902
Das bisherige Geschäftsmodell von Neobrokern, von ihren Kunden sehr niedrige oder zum Teil keine Ordergebühren zu verlangen, und dafür von den Market Makern Rückvergütungen, sog. Payments for Order Flow zu erhalten, wird es ab dem 1.7.2026 EU-weit nicht mehr geben. Doch schon jetzt bestehen Zweifel, ob dieses Geschäftsmodell mit dem geltenden Zuwendungsregime der MiFID II zu vereinbaren ist.
Zitiervorschlag: Walch, LRZ 2024, Rn. 809, [●], www.lrz.legal/2024Rn809.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2024Rn809
Angesichts ihrer überragenden wirtschaftlichen Bedeutung drängt sich die Nutzung von Daten als Sacheinlage im Kapitalgesellschaftsrecht oder Beitrag im Personengesellschaftsrecht geradezu auf. In Abgrenzung zu Immaterialgüterrechten, welche anerkanntermaßen sacheinlagefähig sind, besteht an Daten de lege lata kein absolutes Recht, was ihrer Sacheinlagefähigkeit entgegenstehen könnte. Weiterhin sind für die Nutzung von personenbezogenen Daten im Anwendungsbereich der DSGVO deren strenge Vorgaben zu beachten. Es stellt sich folglich die Frage, ob und in welchem Umfang mit Hinblick auf die etablierten gesellschaftsrechtlichen Kriterien personenbezogene und nicht personenbezogene Daten sacheinlagefähig und beitragsfähig sind. Insbesondere die Sacheinlage von Daten bei der Gründung oder Kapitalerhöhung von Kapitalgesellschaften stellt eine Möglichkeit der wirtschaftlichen Nutzung von Daten in einem gesellschaftsrechtlichen Kontext dar, welche auch mit Hinblick auf die EU-Datenstrategie nicht unberücksichtigt bleiben sollte.
Zitiervorschlag: Zwickel, LRZ 2024, Rn. 738, [●], www.lrz.legal/2024Rn738.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2024Rn738
In Frankreich ist die digitale Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen schon seit 2019 beschlossene Sache. Auf Basis der in unserem Nachbarland gemachten Erfahrungen befasst sich der Beitrag mit den Leitfragen von Open Data von Gerichtsentscheidungen.
Zitiervorschlag: Bu/Ruhl, LRZ 2024, Rn. 683, [●], www.lrz.legal/2024Rn683.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2024Rn683
Trotz geopolitischer Spannungen und einer De-Risking-Strategie der Bundesregierung und der EU ist China weiterhin eines der wichtigsten Zielländer für deutsche Investitionen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Hürden und Rahmenbedingungen für ausländische Investitionen in China. Dabei wird insbesondere auf die jüngste Reform des chinesischen Gesellschaftsgesetzes und auf das Marktzugangsregime des Auslandsinvestitionsgesetzes eingegangen.
Zitiervorschlag: Heckschen/Salomon, LRZ 2024, Rn. 627, [●], www.lrz.legal/2024Rn627.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2024Rn627
Grenzüberschreitende Umstrukturierungsmaßnahmen haben eine große praktische Bedeutung. Durch die Einführung des UmRuG am 1. März 2023 wurde erfreulicherweise eine Vielzahl von grenzüberschreitenden Umwandlungsmaßnahmen erstmals gesetzlich geregelt. Dies gibt Anlass zu einer ersten Bestandsaufnahme, in der die bislang in der Praxis aufgetretenen Problemfälle skizziert werden und weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf aufgezeigt wird.
Zitiervorschlag: Bräutigam/Thalhofer, LRZ 2024, Rn. 583, [●], www.lrz.legal/2024Rn583.
Permanente Kurz-URL: LRZ.legal/2024Rn583
Im digitalen Zeitalter etablieren sich Outsourcing, Cloud Computing und Künstliche Intelligenz als maßgebliche Faktoren für den Unternehmenserfolg. Das Business Process Outsourcing ist kein neues Modell, erstrahlt jedoch mit fortschreitender Digitalisierung als moderne Geschäftsstrategie im neuen Glanz. Dieser Aufsatz hebt die Möglichkeiten und Risiken von Business Process Outsourcing hervor in einer Welt, die zunehmend von Digitalisierung, Automatisierung und Künstlicher Intelligenz geprägt wird.